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Trier Biwer - Schotterblume - Prozess |
| Version |
avi |
| Autor |
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| Größe |
20,5 MB |
| Hinzugefügt |
22.02.2007 |
| Downloads |
19 |
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| Beschreibung |
Trier Biwer - Schotterblume - Prozess
Die Sendung beginnt mit Aufnahmen aus dem Stadtteil Trier Biewer wo Dieter G. gewohnt hat. Aufnahmen aus einem fahrenden Auto durch die Straßen von Biwer vermitteln dem Zuschauer produzierte Angst und Hysterie. Bewohner des Stadtteils geben kurze Statements und erläutern wie Sie Ihre Kinder "schützen" wollen. Das von den Vermietern des Dieter G. verteilte Flugblatt wird eingeblendet. Darin wird vor Ihm gewarnt. Das Nachbarhaus des Vermieters wird gezeigt. Der SPD-Ortsvorsitzende gibt ein Interview und äußert sich darin zu Dieter G. Auszüge der damaligen Homepage(1.Version) werden vorgestellt. Die 1. Vorsitzende des Vereins "Schotterblume" Dagmar Minor gibt ein Interview und äußert sich aus Ihrer Sicht zu KRUMME 13. Erneut werden detailierte Inhalte der Web-Seiten gezeigt. Minor erläutert weiter Ihre Ansichten zum Thema Pädophilie - Pädophilen & Kindern. Über die Homepage des damaligen K13-Gef.Hilfevereines wechselt das Thema zum Trierer Justizskandal. Der Oberstaatsanwalt Horst Roos gibt gegenüber der Presse eine Erklärung zum Verfahren ab und erläutert darin die Gründe seiner Anklage. Textauszüge im PRD - Erlebnisbericht Stefan -werden eingeblendet und zitiert. Sta Roos erläutert erneut seine Anklagebegündung. Im Flur des Gerichtes werden Zuschauer(u.a.AKP Blumental) und die Zeugen vorgeführt. Dieter G. gibt eine Presseerklärung ab und erläutert die Gründe es Unrechtsverfahrens. Abschließend wiederholen sich die Aufnahmen von Beginn der Sendung aus Biwer, der SPD Vorsitzende und Schotterblume/Minor äußern sich abschließend zum Schluss der Sendung. Eine "Hexenjagd" wurde durch die Vertreibung und den Umzug von Dieter G. nach Hamburg beendet. Die Petition von "Schotterblume", die das Verbot von pädophilen Vereinen zum Ziel hatte, ist inzwischen vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages abgewiesen worden. Sie war verfassungswidrig ! |
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Datum: 08.09.2010
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