Mikado: Landgericht Halle weist Beschwerde ab * Bundesverfassungsbeschwerde eingereicht
Rechtsanwalt Udo Vetter reicht Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein
Das Landgericht Halle hat die Beschwerde gegen die Aktion Mikado zurückgewiesen. Ebenso wie das Amtsgericht Halle hat die Strafkammer keinerlei Probleme damit, dass die bloße Existenz einer kinderpornografischen Seite Anlass dafür ist, die Konten aller deutschen Kreditkarteninhaber zu überprüfen. Die rein statistische Wahrscheinlichkeit, so das Landgericht Halle, sei ein Unterfall der "kriminalistischen Erfahrung".
http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus_aid_62292.html

Weitere Artikel bei Heise-Online
http://www.heise.de/newsticker/meldung/90549

Webseite von Ra Vetter mit Diskussionsforum
http://tinyurl.com/2fw2ql

K13online News-Archiv:
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=666

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
http://www.bundesverfassungsgericht.de
geschrieben von Chef am 04.06.2007 Drucken

Copyright by K13-Online-Redaktion