| Mikado: Landgericht Halle weist Beschwerde ab * Bundesverfassungsbeschwerde eingereicht | |
| Rechtsanwalt Udo Vetter reicht Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein
Das Landgericht Halle hat die Beschwerde gegen die Aktion Mikado zurückgewiesen. Ebenso wie das Amtsgericht Halle hat die Strafkammer keinerlei Probleme damit, dass die bloße Existenz einer kinderpornografischen Seite Anlass dafür ist, die Konten aller deutschen Kreditkarteninhaber zu überprüfen. Die rein statistische Wahrscheinlichkeit, so das Landgericht Halle, sei ein Unterfall der "kriminalistischen Erfahrung". http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus_aid_62292.html Weitere Artikel bei Heise-Online http://www.heise.de/newsticker/meldung/90549 Webseite von Ra Vetter mit Diskussionsforum http://tinyurl.com/2fw2ql K13online News-Archiv: http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=666 Bundesverfassungsgericht Karlsruhe http://www.bundesverfassungsgericht.de |
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| geschrieben von Chef am 04.06.2007 | |
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