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Weblog Schutzalter: JUSTIZskandal - Hausdurchsuchung wegen Link zu .... *diesem Blog* |
27.02.2009 |
Justiz-Kriminalität: Wahrscheinlichkeit eines Klicks in der Dänischen Zensurliste reicht StA+Amtsgericht für Hausdurchsuchung/Beschlagnahme
Das Weblog-Schutzalter berichtet über einen skandalösen Fall einer offensichtlich rechtswidrigen Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung von Gegenständen. Anlass war ein Link auf das Schutzalter-Weblog, welches über die Dänische Zensurliste bei Wikileaks.org berichtet hatte. Es bestehe die Wahrscheinlichkeit, dass sich "Kinderpornos" im Cache des PC-Brouwers des Justizopfers befinden. Lesen Sie diese bisher beispielose Justizwillkür mit einem Klick und weiter unter mehr...
http://schutzalter.twoday.net/stories/5544030
Auch die K13online Redaktion hatte damals über die Dänische Zensurliste in einem kurzen News berichtet und einen Link auf das Weblog Schutzalter gesetzt:
Weblog Schutzalter: Dänische Zensurliste - vom 06.01.2009
Ursula von der Leyen(CDU) und Ihr Vorhaben für Internetfilter gegen "Kinderporno-Seiten"
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1191
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Ein solch widerrechtliches Vorgehen der Justiz kann man nur als Justiz-Kriminalität bezeichnen. Es liegt zusätzlich der dringende Tatverdacht der Rechtsbeugung gem. § 339 StGB vor. Das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit wurde absolut nicht beachtet und eindeutig überschritten. Eine rechtsstaatlich begründete Hausdurchsuchung, die das Grundrecht der Unversehrtheit der Wohnung außer Kraft setzt, bedarf zwingend einem konkreten Tatverdacht. Eine Wahrscheinlichkeit, das Justizopfer könnte auf einen der Links bei Wikileaks.org geklickt haben, reicht nicht für einen Hausdurchsuchungsbeschluss aus. Der Justiz lagen offensichtlich keine konkreten Beweise für eine Straftat nach § 184 StGB vor. Ein solcher Durchsuchungsbeschluss eines Amtsgerichtes ist daher nicht nur rechtswidrig, sondern auch verfassungswidrig.
Mit der beim Weblog-Schutzalter veröffentlichten Durchsuchungsbegründung könnten quasi alle BesucherInnen dieser Webseiten, des Weblogs-Schutzalter, der Webseite Wikileaks.org und viele mehr unrechtmäßigen "Besuch" von der Justiz bekommen. Bei allen diesen Usern im Internet besteht die Wahrscheinlichkeit, auf die Links geklickt zu haben. Ein solcher Generalverdacht ist unzulässig, rechtswidrig und verfassungswidrig.
Das Amtsgericht schreibt in seiner Begründung selbst, dass die überwiegende Mehrheit der Links bei Wikileaks.org keinen kinderpornographischen Inhalt haben. Aus den Linkbezeichnungen ist nicht klar erkennbar, ob sich im Link "Kinderpornos" befinden oder nicht. Klickt man auf einen dieser Tausenden von Links wird der Inhalt dieser Seite automatisch in den Cache des PCs geladen. Dagegen kann sich der User in der Regel nicht mehr wehren. Der Cacheinhalt stellt somit keine bewußte und vorsätzliche Besitzverschaffung von Kinderpornos dar. Der Straftatbestand des Besitzes ist ebenfals nicht vorhanden. Dieser wäre nur dann erfüllt, wenn der User aktiv die Seite downgeloadet oder Kinderporno-Dateien bewußt auf seinem PC gespeichert hätte. Im vorliegenden Fall gab es dafür laut HD-Begründung keine Beweise.
Offenbar gab es bisher keine diesbezüglichen weiteren Hausdurchsuchungen. Auch das Weblog-Schutzalter wurde bis Dato von Justiz-Willkür verschont. Alle Inhaber von betroffenen Webseiten mit diesen Links sind vor dem Gesetz gleich und würden mit dieser rechtswidrigen HD-Begründung Durchsuchungen und Beschlagnahmungen erhalten müssen. Das dies bisher nicht der Fall ist, macht deutlich, dass nur dieses eine Amtsgericht sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht hat. Da das Justizopfer Rechtsmittel eingelegt hat wird eine höhere gerichtliche Instanz neu entscheiden und die Hausdurchsuchung & Beschlagnahme im Nachhinein für rechtswidrig erklären müssen. Der Gang vor das Bundesverfassungsgericht steht bei einer Ablehnung offen!
Die K13online Redaktion wird über diesen bisher wohl einmaligen Justizskandal weiter berichten... |
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