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[update]Dubiose Kinderschutzsekte CareChild denunziert & outet Pädophilen in Pforzheim |
12.03.2009 |
Rechtswidrige Hausdurchsuchung(HD): Rechtsanwalt des Justizopfers legt sofortige Beschwerde gegen HD-Beschluss ein.
"Paul S."(Name geändert) hat gegen eine rechtswidrige HD des Amtsgerichts Pforzheim Beschwerde eingelegt. Zuvor war seine Wohnung durchsucht worden, weil die "Wahrscheinlichkeit" bestehe, es könnten sich wegen eines Links auf das Schutzalter-Weblog "kinderpornographische" Bilder im Cache seines Computers befinden. Der Pädophilenjäger-Verein CareChild hatte diesbezüglich Anzeige erstattet. Daraufhin führte die Pforzheimer Justiz rechtswidrige Maßnahmen durch...
http://tinyurl.com/as2jnw
WikiLeaks.org steigt als 1. betroffene Webseite um den Justizskandal wegen der DK-Zensurliste jetzt auch in die Berichterstattung ein - vom 03.03.2009
WikiLeaks: "German police search warrant over study linking to Danish censorship list on Wikileaks
Die international anerkannte Webseite WikiLeaks.org ist nun ebenfals zu den Deutschen Justizskandalen um die rechtswidrige Hausdurchsuchung eines Justizopfers und der Vorladung des Weblog-Schutzalter-Blogs in die Berichterstattung eingestiegen. WikiLeaks hatte die Dänische Zensurliste als Erstes veröffentlicht. Wohl Hunderte von Weblogs & Webseiten haben inzwischen WikiLeaks in Ihren News und Berichten verlinkt. Demnach warten jetzt Tausende von unschuldigen Usern auf das Einschreiten einer "kriminellen" Justiz...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1236 |
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Zweiter Artikel in PZ - nur Printausgabe
geschrieben von k13online
am 11.03.2009 um 18:47 |
In der Pforzheimer Zeitung(PZ) ist am heutigen 11. März der zweite Artikel erschienen, der online jedoch nicht verfügbar ist:
Wenig Handhabe gegen Paul S.
Der Pädophile Paul S., ein führender Verfechter der Legalisierung von Sex mit Kindern, hat nach eigener Auskunft Pforzheim auf unbestimmte Zeit verlassen. Damit reagiert Paul S., mehrfach einschlägig vorbestraft, offensichtlich darauf, dass sein Aufenthalt in Pforzheim durch die Berichterstattung der PZ bekannt geworden ist.
Er plane eine Rückkehr, "wenn sich die ganze Aufregung gelegt hat", teilte der 53-Jährige der PZ mit. "Ich pflege hier in Pforzheim keinen Kontakt mit Kindern", versicherte er. Ohnedies sei die ganze Durchsuchungsaktion seiner Wohnung wegen des Verdachts aufd die Verbreitung von Kinderpornografie seiner Auffassung nach illegal. Was ihm zur Last gelegt werde, sei lediglich eine Online-Verbindung zu einer dänischen Organisation hergestellt zu haben, die sich gleichfalls für die Legalisierung der Pädophilie einsetze. "Mein Anwalt hat bereits Beschwerde eingelegt", erklärt Paul S. Auch die bisherigen Erkenntnisse der Polizei geben keinen Anhaltspunkt dafür, dass der selbst ernannte Kinderfreund in Pforzheim aktiv geworden ist. "Sehr viel Fleisch ist nicht am Knochen", sagt Polizeisprecher Wolfgang Schick zu den Ermittlungen gegen Paul S. Auch auf eine Tätigkeit des Pädophilen als Schiedsrichter im Jugendfussball oder als Betreuer bei Freizeiten - beides gibt Paul S. im Internett als Hobbys an - gebe es im Raum Pforzheim keine Hinweise.
Bis der bei dem 53-Jährigen beschlagnahmte Computer abschließend gründlich untersucht worden sei, würden noch zwei bis drei Wochen vergehen, so Schick.
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Gegendarstellung/Richtigstellung
Die obige Behauptung, es würde um eine Online-Verbindung zu einer dänischen Organisation gehen, ist falsch.
Richtig ist, dass es um einen Link auf das legale Weblog Schutzalter geht. Der Inhaber dieses Blogs ist weder pädophil noch kommt er aus Dänemark. Siehe dazu das Impressum und den Inhalt von Schutzalter-Weblog hier:
http://schutzalter.twoday.net
Der Journalist der PZ hat erneut schlecht recherchiert, obwohl er am gestrigen Tage bereits per eMail weitere und ausführliche Hintergrundinformationen mit Dokumenten erhalten hat. Außerdem wurde der Artikel in der PZ schlecht plaziert. Er befindet sich direkt unter dem Artikel zum anderen Kinderpornofall des ehm. Mitgliedes der CDU im Raum Pforzheim. Siehe dazu das K13-News im Archiv. Damit wird dem Lesen ein Zusammenhang suggeriert, der nicht vorhanden ist. Auch das Foto zum CDU-Fall ist unpassend zum Fall Paul S. gewählt. Ein solcher Journalismus ist nicht korrekt. In einem Folgeartikel wird der Journalist aufgefordert werden, die lückenhafte bis falsche Darstellung zu korrigieren. Sofern dies nicht geschehen wird besteht die Möglichlichkeit einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Dieser Schritt wird hoffentlich nicht notwendig sein.
Bei dieser Gelegenheit erinnern wir im Allgemeinen und gültig für alle Medien an die Einhaltung des Pressekodex des Deutschen Presserates.
Online-Redaktion zur journalistischen Berichterstattung. |
Artikel-Printausgabe: Pforzheimer Kurier
geschrieben von k13online
am 10.03.2009 um 20:44 |
Am heutigen Dienstag, den 10. März 2009, ist nun auch die zweite Pforzheimer Tageszeitung in die Berichterstattung eingestiegen. Im Lokalteil für Pforzheim wurde der folgende Artikel - online nicht verfügbar - gedruckt:
Ermittlungen gegen Pädophilen
fko. Wegen des Verdachts der Kinderpornografie ermittelt die Staatsanwaltschaft Pforzheim gegen einen 53-jährigen Pforzheimer. Am 17. Februar durchsuchte die Polizei die Wohnung des Mannes in der Südstadt. Dabei wurde nach Angaben von Polizeisprecher Wolfgang Schick ein Computer beschlagnahmt. Das Material werde nun ausgewertet.
"Es ist richtig, dass wir eine Durchsuchung beauftragt haben", sagt Christoph Reichert, Leiter der Pforzheimer Staatsanwaltschaft. Außerdem bestätigt Reichert, dass der 53-Jährige vorbestraft ist. Auch die Kinderschutzorganisation "CareChild", ein eingetragener Verein aus Münster, hat den Pforzheimer im Visier. "Für den Handel mit Kinderpornographie saß er bereits zwei Jahre im Gefängnis", heißt es auf den Webseiten von "CareChild".
Der Mann gilt als führender Kopf der Pädophilen-Szene in Deutschland. Auf seiner Internetseite gibt sich der gebürtige Westfale als Hart4-Empfänger aus, der in seiner Freizeit Kinder- und Jugendfreizeiten leitet und als Schiedsrichter Jugend-Fußballspiele pfeift. Beim Fußballkreis Pforzheim ist sein Name allerdings nicht bekannt, wie der Kreisvorsitzende Gerhard Schwörer auf Anfrage dieser Zeitung mitteilt.
Während der Verdächtige laut "CareChild" bereits seit drei Jahren in Pforzheim lebt, ist er nach Angaben der Staatsanwaltschaft erst vor kurzem in die Goldstadt gekommen.
Quelle Printausgabe Pforzheimer Kurier:
http://www.pforzheimer-kurier.de
(Der Originalartikel kann als PDF-Datei angefordert werden)
**********************************
Anmerkung zum Artikelinhalt:
Laut Durchsuchungsprotokoll der Kripo wurde die Auswertung der rechtswidrig beschlagnahmten Gegenstände bis zur rechtskräftigen Endscheidung über die bereits anhängige Bewerde gegen den HD-Beschluss zurückgestellt. "Paul S." wohnt inzwischen seit über 3 Jahren als Privatperson in Pforzheim. Weitere Infos entnehmen Sie bitte den Kommentaren zu diesem News.
Online-Redaktion zur journalistischen Berichterstattung. |
Stellungnahme von "Paul S." zum Artikelinhalt
geschrieben von k13online
am 09.03.2009 um 19:05 |
Der Journalist der PZ Klimanski hat in seinem Artikel nicht den Realnamen von "Paul S." veröffentlicht. Damit hat er dazu beigetragen, dass eine Hatzkampagne vor Ort gegen die betroffene Person gemindert wird. Weil sich auch die zuständige Staatsanwaltschaft und Polizei an den Daten- und Personenschutz gehalten hat wurden keine detailierten Infos über den kontruierten Vorwurf gegen "Paul S." in den Medien öffentlich bekannt. Wir begrüßen diesen verantwortungsvollen Journalismus in diesem Punkt.
Das dpa-Foto in der Online-Ausgabe der PZ jedoch schürt unnötige Ängste in der Pforzheimer Bevölkerung. Das Foto in der Printausgabe mit den Häusern der Stadt ist hingegen neutraler und besser gewählt.
Der Artikel beginnt mit Auszügen der privaten Webseiten von "Paul S.". Die Zitate sind korrekt und deshalb gut gewählt. Der Absatz mit der "Forderung nach speziellen Kondomgrößen für Kinder" bezieht sich auf einen aktuellen Fall in GB, wo ein 12-jähriger Junge mit einem älteren Mädchen Sexualverkehr hatte und dabei ein Kind zeugte. Mit Kondom wäre das nicht passiert. Übrigens: Auch Kinder haben Spaß am Sex.
Der Journalist Klimanski hat sich von CareChild einseitig und damit falsch informieren lassen. Er hätte zuvor besser recherchieren müssen, um welchen "Verein" es sich dabei handelt. Dieser Verein ist es nicht wert, dass man darüber berichtet und damit "Werbung" macht. Fast der gesamte seriöse Kinderschutz distanziert sich von deren unseriösen Machenschaften. Ein Verein, der sich als Hauptziel, die Verfolgung von Pädophilen auf die Fahne geschrieben hat, agiert auch nicht gemeinnützig. CareChild hat in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Existenzen der Girllover & Boylover zerstört. Mit echtem Kinderschutz hat dies nichts zu tun. KEINE mediale Werbung für einen Pädophilen-Jäger-Verein. STOPPT CareChild !!!
"Paul S." pflegt in Pforzheim keinerlei Kontakte zu Kindern. Die auf seiner Privatseite genannten Hobbies beziehen sich auf seine damaligen Tätigkeiten von vor über 20 Jahren.
In Relation der Vielzahl von Pädophilen in Deutschland gehört "Paul S." sicherlich zu den Aktivsten. Er würde sich mehr Pädo-Aktivisten wünschen, die sich u.a. auch politisch engagieren. Die möglichen Erfolgsaussichten bei den Bemühungen zur Emanzipation der Pädophilie würden damit erhöht. Vielleicht ergibt sich jetzt eine weitere und neue Chance.....?!
Online-Redaktion zur journalistischen Berichterstattung. |
PZ-Printausgabe
geschrieben von k13online
am 09.03.2009 um 18:03 |
Der textliche Inhalt des Online-Artikels weicht von der Printausgabe teilweise ab. Ebenso sind die Fotos unterschiedlich. Hier die Ergänzung:
Titelseite PZ - Seite 1
Weiter Wirbel um Kinderpornos
Ein führender Kopf der deutschen Pädophilen-Szene hat, wie erst jetzt durch Berichte über eine Hausdurchsuchung bei dem Mann bekannt wurde, seinen Wohnsitz nach Pforzheim verlagert. Der Mann ist wegen des Handels mit Kinderpornografie mehrfach vorbestraft.Er setzt sich öffentlich für die Legalisierung dieser Neigung ein.
Die Titelzeile des Artikels lautet in der Printausgabe:
Verbotene Lust auf Kinder
Zusatz-Absatz im Artikel der PZ-Printausgabe:
"Neulich forderte er - ernsthaft - spezielle Kondomgrößen für Kinder".
"CareChild" über Paul S.
In der Artikelmitte befindet sich ein anderes Foto wie in der Online-Ausgabe: Luftaufnahme von Häusern der Stadt. Unter dem Foto steht folgender Text: Neue Heimat des Pädophilen - Pforzheim Süden.
Die Original-Artikel können bei uns als PDF-Datei angefordert werden bei: weinheim@hallo.ms
Online-Redaktion zur journalistischen Berichterstattung. |
Beschwerde gegen rechtswidrige HD
geschrieben von k13online
am 08.03.2009 um 18:25 |
In vorbezeichneter Strafsache wird die gegen den Durchsuchungsbeschluss eingelegte Beschwerde wie folgt
begründet:
I)
Die Voraussetzungen zur Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten liegen nicht vor. Es fehlt bereits an der Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte eine Straftat begangen habe. Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte hierfür liegen nicht vor.
1)
Richtigerweise geht der Durchsuchungsbeschluss nicht von einem Tatverdacht des Zugänglichmachens oder der Teilnahme am Verbreiten kinderpornographischer Schriften aus. Der Beschuldigte hat nämlich nicht auf eine Seite mit kinderpornographischen Inhalten verlinkt, sondern auf eine Seite mit einem redaktionellen Beitrag, der wiederum einen Link zu einer Internetseite enthielt, von der wiederum Links zu verschiedenen Internetseiten verliefen von denen laut Ermittlungsergebnis einige kinderpornographisch sein sollen. Damit ist der Straftatbestand des Zugänglichmachens bzw. einer Teilnahme an der Verbreitung von kinderpornographischen Schriften nicht erfüllt.
2)
Genauso wenig bestehen aber tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass durch die bloße Setzung eines Links auf eine Internetseite, die wiederum nach einem redaktionellen Beitrag auf eine dritte Internetseite verweist, die wiederum auf weitere Seiten mit möglicherweise strafrechtlich relevantem Inhalt verweisen, der Beschuldigte sich Inhalte dieser letztgenannten Seiten, die immerhin das vierte Glied in einer Verlinkungskette darstellen, auf die Festplatte geladen hat. Dies ist reine Spekulation und als Voraussetzung für eine Durchsuchungsanordnung nach § 102 StPO untauglich.
3)
Ebenfalls auf purer Spekulation beruht die Behauptung im Durchsuchungsbeschluss, der Beschuldigte habe sich die Inhalte (welcher?) verlinkten Seite zu Eigen gemacht. Es fehlt schon an einer konkreten Bezeichnung, welche der drei Verlinkungen sich der Beschuldigte zu eigen gemacht haben soll. Daneben ist es nicht wahrscheinlich, sondern reine Spekulation, ob der Beschuldigte sich (sic) durch „diesen Vorgang“ (welchen?) den Inhalt der (welcher?) Internetseite und somit auch kinderpornographisches Material gespeichert habe.
4)
Allenfalls kann davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte sich den redaktionellen Inhalt der Internetseite, auf die er verlinkt hat, nämlich: http://schutzalter.twoday.net, zu eigen gemacht hat. Diese Seite befasst sich damit, dass dort die beabsichtigte Blockade von Internetseiten durch die Exekutive als rechtswidrig kritisiert wird. Es spricht jedoch nichts dafür, dass sich der Beschuldigte auch den Inhalt der Seiten, auf die von wikileaks aus, also nicht einmal direkt von schutzalter.twoday.net, verwiesen wird, zu eigen gemacht haben könnte.
Ebensowenig ergibt sich dadurch eine Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte sich Inhalte kinderpornographischer Seiten auf seinen Computer geladen hat.
5)
In diesem Zusammenhang sei noch einmal auf die Problematik des „Caches“ hingewiesen: Beim Aufruf von Internetseiten legt der Computer automatisch Kopien der Seiten in einem sogenannten „Cache“ ab, damit bei einem erneuten Aufruf der Seite die Ladezeit verkürzt wird. Auf diesen „Cache“ kann der Nutzer in der Regel nicht ohne weiteres zugreifen; die Speicherung wird an einer dem Nutzer nicht bekannten Stelle durchgeführt; der Nutzer kann allenfalls seinem Internetbrowser die Anweisung geben, nach der Internetsitzung eine Löschung des Caches durchzuführen. Dabei werden durch den Computer die Verweise auf die gespeicherten Cache-Dateien gelöscht, so dass ein Zugriff nicht mehr möglich ist. Die Dateien selbst werden dadurch aber physikalisch in der Regel nicht gelöscht oder überschrieben, so dass sie auf der Festplatte noch existieren, nur nicht mehr gefunden werden können. Solange sie jedoch nicht zufällig durch andere Dateien überschrieben worden sind, können sie mit Spezialsoftware, beispielsweise durch die Ermittlungsbehörden wieder sichtbar gemacht werden. Das bloße Vorhandensein von Cache-Dateien belegt daher lediglich, dass auf eine Internetseite zugegriffen wurde, nicht aber, dass der Inhalt durch den Nutzer aktiv auf seinen Rechner heruntergeladen hat. Ein Besitz von etwa lediglich im Cache abgelegtem Material ist damit nicht verbunden.
6)
Erst recht ergibt sich durch die bloße durch den Beschuldigten vorgenommene Verlinkung nicht der Verdacht, dass der Beschuldigte kinderpornographische Bilder, Datenträger, wie CD-Roms, Disketten, externe Festplatten oder handschriftliche Notizen mit kinderpornographischem Bezug besitzen könnte.
7)
Die Anordnung der Durchsuchung ist zudem unverhältnismäßig. Zu Unrecht wird im Durchsuchungsbeschluss postuliert, der Beschuldigte habe „gezielt“, einen Link auf die Site „schutzalter.twoday.net“ gesetzt (mit dem unausgesprochenen Zusatz: Damit die Nutzer sich die kinderpornographischen Seiten, die auf der „wikileaks“ Site verlinkt sind, ansehen). Das Amtsgericht verkennt hier, dass die Verlinkung mit der Site „schutzalter.twoday.net“ im Rahmen der Pressefreiheit und der Meinungsfreiheit des Beschuldigten berechtigt ist, der im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über die Diskussion über Sperrlisten auf seiner Website einen Link auf den Bericht in „schutzalter.twoday.net“ gesetzt hat.
Der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Pforzheim vom 30.01.2009 ist daher rechtswidrig und aufzuheben. Das beschlagnahmte Material ist an den Beschuldigten herauszugeben.
Leonhard Graßmann
Rechtsanwalt
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