Home | User | Forum | Downloads | Links | Texte | Newsarchiv | Votes | Toplist | Suchen
Login
Name:
Passwort:



Registrieren
Menu

    Home

    User
    Forum
    Downloads
    Links
    Texte
    Newsarchiv
    Votes
    Toplist
    Suchen
    Impressum
    Kontakt
    Sitemap
 
Newsletter
Hier können Sie sich für den Newsletter ein- und austragen.
Email:
Text: oder HTML:
Aktuelle Texte


1. Der pädosexuelle Komplex (Angelo Leopardi) (8021)
2. Was ist Pädophilie?(Karl Cervik) (2970)
3. Theodor Heuss-Preis an Daniel Cohn-Bendit: Antwort Brigitte Lösch(GRÜNE- BW) (105)
4. Der Schwimmer(BL-Roman-Mackay) (2022)
5. Anarchist der Liebe(Sagitta-Mackay) (1208)
6. Fenny Skaller(Sagitta-Mackay) (804)
7. Der Puppenjunge(BL-Roman) (2820)
8. Elchtest-Liebe ohne Grenzen(A.Bauer) (180)
9. Positive Memories(T. Rivas) (180)
10. Gefangenen-Post aus den USA(Terry E. 4) (288)


 

Aktuelle Links


1. Little Rebellions(LR) & Boylove-Internetradio(BLT) (1279)
2. Männerschwarm Verlag Hamburg (239)
3. Mackay-Weblog(Boylove) (1311)
4. Rechtsanwalt Graßmann(Sexualstrafrecht) (1039)
5. Milkboys-Weblog(int.) (5670)
6. BL.org(Boylover-Forum) (2660)
7. Childloverforum.net (1529)
8. ITP-Arcados(Infos zur Pädophilie) (6335)
9. cmv-laservision(DVD-Spielfilme) (884)
10. Rechtsanwalt Pinkerneil(Sexualstrafrecht) (1477)


 

Abgeordnetenwatch


 

AMAZON.de(deaktiviert)


 

Booklooker

booklooker.de
Autor
Titel

 

STOPPT Neonazis


 


Justizwillkür: Leiter der Staatsanwaltschaft Pforzheim weißt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ermittelnde StAin Stohrer ab 21.05.2009

Leitender Staatsanwalt Pforzheim sieht keine Verletzung der Dienstpflichten und macht sich damit mitschuldig am Justiz-UNrecht...

Das Pforzheimer Justizopfer "Paul S.(Pseudonym)" hatte u.a. gegen die rechtswidrigen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Dienstaufsichtsbeschwerden beim Innen- und Justizministerium Baden-Württemberg eingelegt. Die Beschwerde gegen die ermittelnde StAin Stohrer wurde nun vom direkten Dienstvorgesetzten und Leitenden Staatsanwalt in Pforzheim abgewiesen. Gegenwärtig berät auch der Petitionsausschuss Baden-Württemberg über die begründete Dienstaufsichtsbeschwerde. Lesen Sie weiter mit einem Klick auf mehr..

http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1175553/index.html?ROOT=1175553

A b s c h r i f t



Baden-Württemberg - Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim - Der Leiter

Postfach 1666

75116 Pforzheim



den 15.05.2009





Aktenzeichen: 80 AR(DB) 6/09





Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde vom 06. April 2009



Sehr geehrter Herr xxx,



Ihre beim Justizministerium Baden-Württemberg eingelegte Dienstaufsichtsbeschwerde vom 06.04.2009 wurde, soweit sie sich gegen die Sachbehandlung durch Frau Staatsanwältin Stohrer richtet, zuständigkeitshalber mir zugeleitet.



I.

Sie wenden sich dagegen, dass Frau Staatsanwältin Stohrer in dem gegen Sie geführten Strafverfahren 91 Js 426/09 beim zuständigen Amtsgericht Pforzheim Antrag auf Durchsuchung und Beschlagnahme gemäß §§ 102, 105 Abs. 1, 94, 98 StPO gestellt hat. Sie begründen die Dienstaufsichtsbeschwerde im Wesentlichen damit, das der Beschluss Sie in Ihren verfassungsgemäßen Rechten verletze, weil die Durchsuchung und Beschlagnahme bei dem gegebenen Sachverhalt unverhältnismäßig sein. Sie bezeichnen die Maßnahme als "juristische Willkürmaßnahme" und werfen der Staatsanwältin zudem vor, sie habe das "offenkundig fehlerhafte Ermittlungsergebnis" der Kriminalpolizei nicht auf seine sachliche Richtigkeit geprüft.



II.

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage weise ich Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde als unbegründet zurück.



Unzutreffend ist zunächst der Vorwurf, Frau Staatsanwältin Stohrer habe das Ermittlungsergebnis nicht geprüft. Das kriminalpolizeiliche Ermittlungsergebnis bildet regelmäßig die Tatsachengrundlage, auf deren Basis die Staatsanwaltschaft in die rechtliche Prüfung eintritt, ob und wenn ja welche weiteren strafprozessualen Maßnahmen veranlasst sind. So lag der Fall auch hier.



Ihre Rechtsauffassung, dass Sie durch den angefochtenen Durchsuchungsbeschluss und die anschließende Vollziehung der Durchsuchung in Ihren verfassungsgemäßen Rechten verletzt werden, teile ich nicht. Ich sehe die Rechtsauffassung von Frau Staatsanwältin Stohrer im übrigen bestätigt durch den aufgrund ihres Antrags erlassenen Beschluss des Amtsgerichts Pforzheim vom 30.01.2009 wie auch die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts Karlsruhe vom 23.03.2009. Dem steht nicht entgegen, dass es hierzu offenbar auch andere Rechtsauffassungen gibt, die Sie in dem umfangreichen Konvolut Ihrer Beschwerde beigefügt haben.



Die Strafprozessordnung ermöglicht eine Durchsuchung beim Beschuldigten schon dann, wenn die auf tatsächliche Anhaltspunkte gegründete Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine Straftat begangen wurde und die Durchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln führen wird. Die Maßnahme muss in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat stehen.



Auch wenn Sie die Auffassung des Gesetzgebers möglicherweise nicht teilen sollten, dass sexuelle Handlungen die an und vor Kindern begangen werden, in höchstem Maße strafwürdiges Unrecht darstellen, so dass schon der Besitz von kinderpornografischen Schriften strafbar ist, müssen Sie hinnehmen, dass diese gesetzgeberische Wertung in eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit eingeht und in diesem Fall zugunsten der Durchsuchungsanordnung ausgegangen ist.



Jedenfalls habe ich keinen Zweifel, dass die Staatsanwältin sich pflichtgemäß verhalten hat, zumal ihre Rechtsauffassung von zwei unabhängigen Gerichten bestätigt wurde.



Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

Leiter der StA Karlsruhe-Pforzheim




-------------------------------------------------



Dienstaufsichtsbeschwerde zum obigen Schrifsatz hier:

http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=676&s=read



Zur Übersichtsseite aller Dokumente gelangen Sie hier:

http://k13-online.krumme13.org/text.php?s=list&kid=59



Lesen Sie weiter das News vom heutigen Tage im Archiv.



-------------------------------------------------



Fast erwartungsgemäß wurde die Dienstaufsichtsbeschwerde vom direkten Dienstvorgesetzen der StAin Stohrer abgewiesen. Der Leiter der Zweigstelle Pforzheim nimmt seine untergeordnete Staatsanwältin natürlich in Schutz und macht sich damit mitschuldig an der begangenen Fehlentscheidung. Somit ist mit Ansicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im laufenden Ermittlungsverfahren mit keiner rechtmäßigen Handhabung der Pforzheimer Staatsanwaltschaft zu rechnen. Von einer unrechtmäßigen Anklageschrift muss daher wohl ausgegangen werden. Aufgrund der rechts- und verfassungswidrigen Entscheidungen des Amts- und Landgericht Pforzheim(Karlsruhe) wird wohl auch ein weiteres Amtsgericht diese Anklageschrift annehmen und die Hauptverhandlung eröffnen. Bei einer dann wohl ebenfalls unrechtmäßigen Verurteilung wird dann vom zu UNrecht Verurteilten Rechtsmittel der Berufung bzw. Revision eingelegt werden müssen. Ähnlich wie im Trierer UNrechtsverfahren um den legalen "Stefan-Erlebnisbericht" liegt dann die Entscheidung über einen zu erwartenden Freispruch beim Oberlandesgericht in Karlsruhe. Ein solcher Verfahrensweg wird sich dann wieder über Jahre hinziehen und zu erheblichen Belastungen persönlicher und finanzieller Art des zu UNrecht Beschuldigten führen. All dies geschied unter dem Deckmantel eines "Rechtstaates". Das ist Deutschland im Jahre Anno 2009.

Quelle-Dokumente

http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=686&s=read



+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++



Innenministerium Baden-Württemberg verweist Dienstaufsichtsbeschwerde & Verfassungsbeschwerde an den Petitionsausschuss des Landtags - vom 08.05.2009

Rechtswidrige Hausdurchsuchung bei "Paul S." & Beschwerde beim BVerfG dagegen demnächst Thema im Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg

Das Amtsgericht Pforzheim & Landgericht Karlsruhe-Pforzheim hatten rechts- und verfassungswidrige Beschlüsse erlassen. Dagegen hatte der Beschwerdeführer am 17. April 2009 durch seinen Rechtsanwalt Udo Vetter(lawblog) Beschwerde beim BVerfG in Karlsruhe eingereicht. Auch wurden Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die StAin und RichterInnen beim Justiz- und Innenministerium eingelegt. Demnächst wird sich nun auch der Petitionsausschuss des Landtags damit befassen....

http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1298

geschrieben von Chef [Druckansicht]

Kommentare

Momentan sind leider keine Kommentare vorhanden

neuen Kommentar schreiben

Seiten: 1


History
2013:
  • Mai
  • April
  • März
  • Februar
  • Januar


  • 2012:
  • Dezember
  • November
  • Oktober
  • September
  • August
  • Juli
  • Juni
  • Mai
  • April
  • März
  • Februar
  • Januar


  • 2011:
  • Dezember
  • November
  • Oktober
  • September
  • August
  • Juli
  • Juni
  • Mai
  • April
  • März
  • Februar
  • Januar


  • 2010:
  • Dezember
  • November
  • Oktober
  • September
  • August
  • Juli
  • Juni
  • Mai
  • April
  • März
  • Februar
  • Januar


  • 2009:
  • Dezember
  • November
  • Oktober
  • September
  • August
  • Juli
  • Juni
  • Mai
  • April
  • März
  • Februar
  • Januar


  • 2008:
  • Dezember
  • November
  • Oktober
  • September
  • August
  • Juli
  • Juni
  • Mai
  • April
  • März
  • Februar
  • Januar


  • 2007:
  • Dezember
  • November
  • Oktober
  • September
  • August
  • Juli
  • Juni
  • Mai
  • April
  • März
  • Februar
  • Januar


  • 2006:
  • Dezember
  • November
  • Oktober
  • September
  • August
  • Juli
  • Juni
  • Mai
  • April
  • März
  • Februar
  • Januar


  • 2005:
  • Dezember
  • November
  • Oktober
  • September
  • August
  • Juli
  • Juni
  • Mai
  • April
  • März
  • Februar
  • Januar


  • 2004:
  • Dezember
  • November
  • Oktober
  • September
  • August
  • Juli
  • Juni
  • Mai
  • Januar


  • 2003:
  • Dezember
  • Oktober
  • September
  • August
  • Juli
  • Juni
  • Mai
  • April

  • 6. April 2013: Jahresrekord 3089 Besucher/Innen
    Datum: 24.05.2013
    Zeit: 16:17

    Online: 8
    Besucher: 3775607
    Besucher heute: 2259
    Seitenaufrufe: 17768787
    Seitenaufrufe heute: 16687

    Sie sind eingeloggt als Gast (einloggen)

    Neuregistrierung & Benutzerservice


    Deine ICard ändern
    Deine Info-Card
    Benutzerliste
    Logout




    Vote für K13-User zur Bundestagswahl am 22.09.2013
    Würden Sie eine Partei wählen, die auch pädophile Interessen vertritt ?
    Ja, ich bin pädophil
    Ja, ich bin homosexuell
    Ja, ich bin heterosexuell
    Ja, ich bin bi-transsexuell
    Nein, auf keinen Fall
    Vielleicht, kann sein
    Parteiverbot



    [Ergebnis]

    Vote Pädophilie
    Öffentliche Petitionen an Bundestag mitzeichnen ?
    Ja, bin pädophil
    Ja, bin nicht pädophil
    Nein, bin pädophil
    Nein, bin nicht pädophil
    Vielleicht, kann sein
    Mir egal



    [Ergebnis]

    K13online Vote
    Würden Sie dies Projekt unterstützen ?
    JA, mit finanziellen Mitteln
    JA, mit Sachspenden
    JA, mit meinen technischen Kenntnissen
    JA, mit allen meinen Möglichkeiten
    Nein, auf keinen Fall
    Vielleicht, kann sein



    [Ergebnis]

    Film Tipp (Girllove)
    This is LOVE

    Ab 19. November 2009 im Kino(DVD ab 20. Mai 2010 im Handel)

    Neuer Spielfilm zum Thema Pädophilie. Ein erwachsener Mann verliebt sich in ein 9-jähriges Mädchen. Regie: Matthias Glasner. Weitere Infos im Link.

    http://tinyurl.com/ylou6xq

    TV Tipp (Boylove)
    *realistisch *gefühlvoll *zukunftsweisend

    Guter Junge


    Der pädophile Sven(17) liebt Jungen. Patrick(12) ist sein Freund. Vater Achim liebt seinen Sohn Sven. Pädophilie im Deutschen Fernsehen. BRAVO !

    Copyright by www.krumme13.org - Impressum