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[update: Wiederholungstat] K13online erstattet erneut Strafanzeige gegen einen bisher unbekannten Täter wegen Bedrohung & Beleidigung(Aktz.: ST/1708452/2009) 15.12.2009

Polizei & Staatsanwaltschaft(StA) haben Ermittlungen aufgenommen und teilen Aktenzeichen des Ermittlungsverfahrens mit * Keine Chance für Pädophilenjäger etc.

Die K13online Redaktion hatte am 1. November 2009 erneut eine Strafanzeige an die zuständige Justiz gestellt. Polizeibehörde & StA ermitteln gegen den Täter. Heute hat die Ermittlungsstelle das Aktenzeichen des Verfahrens mitgeteilt. Wir werden auch in Zukunft gegen jeden kriminellen Angreifer sofort Strafanzeige erstatten. Über das Ermittlungsergebnis & Urteil gegen den Täter werden wir zur gegebenen Zeit weiter berichten...

http://www.stapforzheim.de

A b s c h r i f t

Betreff: Strafanzeige/Strafantrag wegen Beleidigung & Bedrohung gegen Unbekannt

*** Mit der Bitte um Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft ***


Sehr geehrter Herr PHK xxx !

Hiermit erstatte ich Strafanzeige bzw. stelle Strafantrag gegen den unbekannten Absender der Mitteilung über das Kontaktformular meiner Webseiten. In der Anlage liegen drei Beweismittel und eigene Recherchen bei:

1. Mitteilung des Täters über das Kontaktformular mit festgestellter IP Nummer. Der Text wurde vom Täter in das Kontaktformular auf der Webseite eingegeben und dann über das Admin-System per eMail übermittelt. Die dort vom Täter eingetragene emailadresse ist natürlich falsch.

2 . Ausdruck aus dem Admin-Bereich meiner Webseiten mit Angabe des Tattages und Tatuhrzeit. Dort aufgeführt ist erneut die IP Nummer mit Internet-Provider.

3. Aufgrund der IP Nummer 87.139.105.146 konnte ich den Provider mit Standort lokalisieren: Deutsche Telekom AG in Köln.

Die weiteren Ermittlungen können nur durch polizeiliche Maßnahmen geführt werden.

Es wird um Mitteilung des Ermittlungs-Aktenzeichens gebeten. Ebenso bitte ich um Nachricht über den Stand der Ermittlungen.

Für zivilrechtliche Schritte wird eine ladungsfähige Anschrift mit Namen des Täters benötigt.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking


Anlagen
1 Kontaktformular
1 Admin-Webseite
1 IP-Recherche


+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Tathandlung & Beweismittel

Ein Benutzer hat über das Kontaktformular Ihrer Seite K13-Online-Redaktion eine Anfrage gesendet.

Name: Henker
IP: 87.139.105.146
Email: Stirblächelnd@kinderschänder.fuckyou (an diese Email die Antwort schicken)

Betreff: Deine Hölle

Inhalt:
-------------------------------------------
Komm doch mal wieder nach xxxx, du Tier!
Du wirst hier erwartet!
Ich wünsche Dir einen langsamen, qualvollen Flammentod.
Dir soll man alle Knochen einzeln brechen.
Du sollst in einer Klärgrube dahinsichen, die Ratten sollen von Deinem bewegungsunfähigem Körper naschen.
Du Stück - verrecke!
-------------------------------------------


Zur Übersichtsseite aller bisherigen Strafanzeigen und deren Ergebnisse & Urteil gelangen Sie über den folgenden Link:
http://k13-online.krumme13.org/text.php?s=list&kid=40

geschrieben von Chef [Druckansicht]

Kommentare

Antwort StA Pforzheim vom 11.12.2009
geschrieben von K13online am 15.12.2009 um 16:48
Die Staatsanwaltschaft Pforzheim hat mit Schreiben vom 11. Dezember 2009 u.a. mitgeteilt, dass sich die Ermittlungsakten zur 2. Strafanzeige noch bei der zuständigen Polizeidienststelle befinden und damit die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Sollten sich aus dem 2. Ermittlungsverfahren Anhaltspunkte zur 1. Strafanzeige ergeben, werden auch diese Ermittlungen wieder aufgenommen. Beide Straftaten werden dann miteinander verbunden. Weitere Nachricht folgt zur gegebenen Zeit. Dem Täter auf der Spur....

K13online Redaktion zur journalistischen Berichterstattung der Themen Pädophilie, Päderastie und nahen Homosexualität

Schriftsatz an StA Pforzheim
geschrieben von K13online am 06.12.2009 um 12:22
Staatsanwaltschaft Pforzheim
Amtsanwältin
Schulbergstaffel 1

75175 Pforzheim


Pforzheim, 6. Dezember 2009


Betreff: Meine Strafanzeigen und eigene Recherchen & Korrespondenzen etc.
Bezug: Aktenzeichen 85 Js 3536/09 & ST/1708452/2009



Sehr geehrte Frau Amtsanwältin xxx !

Die Einstellungsverfügung zum oben genannten ersten Aktenzeichen habe ich erhalten. Inzwischen hatte ich jedoch am 1. November 2009 eine weitere Strafanzeige an den Polizeiposten Pforzheim-Buckenberg(xxx) erstattet. Nach eMail - Mitteilung von PHK xxx trägt dieses neue Ermittlungsverfahren das oben genannte zweite Aktenzeichen.

Wie ich erst jetzt meinen Unterlagen entnommen habe wurden beide Straftaten von der gleichen IP Nummer 87.139.105.146 ausgeführt. Es handelt sich hierbei also um einen Wiederholungstäter. Deshalb halte ich es für dringend notwendig, beide Akten heranzuziehen und auch die Ermittlungen zum eingestellten Verfahren wieder aufzunehmen. Bei dieser Wiederholungstat besteht nunmehr die konkrete Gefahr, dass der Täter seine angekündigten Drohungen tatsächlich in eine schwerwiegende Tat umsetzen wird.

Zu beiden oben genannten Strafanzeigen hatte ich auf meinen Webseiten K13online ein News publiziert. Aufgrund der Namensnennung der Firma in Keltern hat mich daraufhin der Anwalt dieser Firma kontaktiert und um Löschung des Firmennamens gebeten. Diesem Wunsch bin ich umgehend nachgekommen. Zusätzlich gab es ein Telefongespräch mit dem Anwalt und meiner Person. Ebenso hatte mich der Geschäftsführer der Firma, Herr xxx, angerufen. Beide haben sich klar von diesem unbekannten Firmenmitarbeiter distanziert und wollen aktiv dazu beitragen, den Täter zu ermitteln. Es soll zusätzlich am Firmenaushang ein Hinweis angebracht werden, dass z.B. Firmen-Computer nicht für private Zwecke missbraucht werden dürfen. Ich habe den Anwalt und den Geschäftsführer darauf hingewiesen, dass inzwischen ein zweites Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

Nach meiner Ansicht sind die polizeilichen Ermittlungsmöglichkeiten noch nicht vollständig ausgeschöpft worden. Alle Firmenmitarbeiter, die zu den Tatzeitpunkten Zugriff auf die IP Nummer hatten, können und sollten befragt bzw. vorgeladen werden. Auch ist der bisherige Tatverdächtige zum oben genannten ersten Aktenzeichen nur dann kein möglicher Täter, wenn er nicht bei der Firma beschäftigt ist. Ansonsten handelt es sich hierbei im Kausalzusammenhang mit seiner eMail-Adresse um den Täter.

Zur bekannten eMail-Adresse des Tatverdächtigen habe ich auch den Emai-Account-Anbieter angeschrieben und um sofortige Löschung/Sperrung gebeten. Meinen Schriftsatz füge in der Anlage bei.

Es wird um Mitteilung des neuen staatsanwaltschaftlichen Aktenzeichens des Ermittlungsverfahren gebeten.



Mit freundlichen Grüßen

Dieter Gieseking




Anlagen
Schreiben an eMail-Account-Anbieter
Schreiben an Anwalt Firma

K13online Redaktion zur journalistischen Berichterstattung der Themen Pädophilie, Päderastie und nahen Homosexualität

Anwalt & Mandantschaft Firma Keltern
geschrieben von K13online am 04.12.2009 um 14:01
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Anwalt & dem Geschäftsführer der Firma wird die jetzige Darstellung dieses Falles auf unseren Webseiten im beiderseitigen Einvernehmen beigelegt. Der Geschäftsführer wurde nochmals darauf hingewiesen, dass er seine Möglichkeiten innerhalb der Firma nutzt, um weitere Straftaten des Täters zu verhindern. Die Geschäftsführung distanziert sich entschieden von den Taten des Täters und wird am Firmenaushang einen allgemeinen Hinweis den Mitarbeitern zur Kenntnis geben. Firmen Computer dürfen natürlich nur für berufliche Zwecke verwendet werden. Der Täter hat somit den Firmencomputer für private Zwecke missbraucht. Eine solche Handlung kann zur Entlassung des bestimmten Mitarbeiters führen. Die Geschäftsführung unterstützt unsere Strafanzeige aktiv. Dennoch werden wir unsere 2. Strafanzeige in dieser Sache vorerst nicht zurücknehmen. Die polizeilichen Ermittlungen laufen demnach weiter.! Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten....

K13online Redaktion zur journalistischen Berichterstattung der Themen Pädophilie, Päderastie und nahen Homosexualität

Antwortschreiben an Anwalt Mandantschaft
geschrieben von K13online am 03.12.2009 um 17:43
A b s c h r i f t(Auszüge)

Betreff: Ihr Schreiben zur Mandantschaft Firma xxxxxx in Keltern
Bezug: K13online - News vom 10.11.2009


Sehr geehrter Herr xxx !

Wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 25.11.2009 über das Hamburger K13-online Redaktionspostfach hier am 30.11.2009 bei meiner Privatanschrift.

Wie bereits gestern telefonisch mitgeteilt bin ich grundsätzlich bereit, die Namensbezeichnung der Firma Ihrer Mandantschaft zu entfernen. Das diesbezügliche K13online News wurde heute entsprechend geändert.

Jedoch muss ich den BesuchernInnen meiner Webseiten dafür einen Grund nennen bzw. diesen in den Kommentaren veröffentlichen. Deshalb werde ich Ihr o.g. Schreiben an mich dort als Abschrift einstellen. Ich gehe davon aus, dass Sie mit dieser Regelung einverstanden sind.

Die Angelegenheit hinsichtlich der bereits eingestellten Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter der Firma xxxx ist nun leider doch noch nicht endgültig erledigt. Es läuft eine neue Strafanzeige gegen den selben Inhaber der IP-Nummer dieser Firma. Es geht dabei also um eine Wiederholungstat. Die neuen Ermittlungen werden z.Zt. Von der Pforzheimer Polizei geführt und demnächst an die zuständige Polizeidienststelle für den Raum Keltern abgegeben. Sie können Ihre Mandantschaft darüber schon mal in Kenntnis setzen. Ich hoffe, dass die Firma xxx alles unternimmt, den Tatverdächtigen intern selbst zu ermitteln. Ansonsten würde ich mich veranlasst sehen, die Staatsanwaltschaft darauf hinzuweisen, alle Tatverdächtigen zur Vernehmung vorladen zu lassen. Jedenfalls bin ich nicht bereit, die Straftaten des Täters weiter zu dulden. Die Identität muss ermittelt werden damit es zu keinen weiteren Bedrohungen und Beleidigungen kommen kann.

Sofern Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking

K13online Redaktion zur journalistischen Berichterstattung der Themen Pädophilie, Päderastie und nahen Homosexualität

Anwaltliches Schreiben der betroffenen Firma in Keltern
geschrieben von K13online am 03.12.2009 um 17:34
A b s c h r i f t(Auszüge)

Unsere Mandantschaft: "Firma in Keltern"
Ihr News vom 10.11.2009 auf Ihrer Webseite www.krumme.eu


Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Gieseking,

hiermit zeigen wir Ihnen unter Versicherung ordnunsgemäßer Bevollmächtigung an, dass wir die rechtlichen Interessen der Firma xxxx in Keltern vertreten.

Unsere Mandantschaft wurde kurzfristig auf die von Ihnen unter folgendem Link im Internet veröffentlichte Mitteilung aufmerksam:
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1500

Durch die ausdrückliche Nennung des Namens der Firma unserer Mandantschaft unmittelbar im Zusammenhang mit den entsprechenden Ermittlungen wird unsere Mandantschaft unberechtigerweise aus Sicht eines unbefangenen Lesers in einen direkten Zusammenhang mit den zugrunde liegenden Vorwurf gebracht. Hierdurch besteht die konkrete Gefährung des guten Rufs unserer Mandantschaft.

Unsere Mandantschaft distanziert sich ausdrücklich von dieser Angelegenheit, es wurde vielmehr von Seiten unserer Mandantschaft alles Mögliche getan, um zur Aufklärung der Angelegenheit beizutragen.

Aus unserer Sicht hat unsere Mandantschaft daher einen Anspruch darauf, dass der Firmenname unserer Mandantschaft von Ihnen in diesem Zusammenhang nicht ausdrücklich genannt wird bzw. aus dem Text Ihrer Mitteilung entfernt wird.

Zur kurzfristigen und gütlichen Beilegung der Angelegenheit sowie zur Vermeidung einer längeren juristischen Auseinandersetzung schlagen wir vor, dass Sie den Text Ihrer Veröffentlichung dahingehend ändern, dass im Text der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Pforzheim der Name unserer Mandantschaft durch "Firma... in Keltern" ersetzt wird, und auch ansonsten in Ihrem Text, soweit Sie auf unsere Mandantschaft Bezug nehmen, nur eine "Firma in Keltern" erwähnt wird.

Damit wäre dem Interesse unserer Mandantschaft ausreichend Rechnung getragen, ohne den Informationsgehalt Ihrer Veröffentlichung in irgendeiner Weise zu schmälern oder zu verfälschen.

Wir gehen davon aus, dass Sie sich einer solchen kurzfristigen und gütlichen Lösung nicht grundsätzlich verschließen und haben uns diesbezüglich eine Erledigungsfrist für den 1.12.2009 vorgemerkt. Andernfalls wären wir gehalten, unserer Mandantschaft zur Einleitung eines offiziellen gerichtlichen Verfahrens zu raten.

Für eine ev. Rücksprach steht Ihnen der Unterzeichner gerne telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt


-------------------------------------------

Diesem Wunsch haben wir entsprochen. Sie Kommentar oben.


K13online Redaktion zur journalistischen Berichterstattung der Themen Pädophilie, Päderastie und nahen Homosexualität

K13online News-Archiv
geschrieben von K13online am 03.12.2009 um 17:03
[update 12.11.09] K13online Strafanzeige wegen Bedrohung & Beleidigung von Staatsanwaltschaft(StA) Pforzheim eingestellt - vom 10.11.2009
Wahrer Täter missbraucht echte Identität des Tatverdächtigen und befindet sich mit hoher Wahrscheinlichkeit unter den Mitarbeitern einer uns bekannten Firma in Keltern
Die K13online Redaktion hatte am 12. März 2009 Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft/Kriminalpolizei wegen Bedrohung & Beleidigung gegen Unbekannt gestellt. Die Ermittlungen hatten einen Tatverdächtigen ergeben. Das Amtsgericht erließ einen Beschluss bei der Deutschen Telekom für die Herausgabe der Daten zu einer IP-Nummer. Obwohl der wahre Täter trotzdem nicht ermittelt werden konnte bewerten wir das Ermittlungsergebnis als einen Teilerfolg...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1500

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