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A m a z o n


 

STOPPT Neonazis


 


K13online Pressemitteilung: BVerfG nimmt Beschwerde nicht zur Entscheidung an * Klage beim EU-Gerichtshof für Menschenrechte gegen die BRD-Unrechtsjustiz in Vorbereitung 01.04.2010

BVerfG läßt Grund- und Menschenrechtsverletzungen zu * Willkürliche Hausdurchsuchung jetzt ohne rechtmäßig konkreten Verdacht jeder Zeit möglich * Rechtstaat wird damit außer Kraft gesetzt

Das BVerfG in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Pforzheimer Justizwillkür der Amts- und Landgerichte wegen einem rechtswidrigen Durchsuchungsbeschluss nicht zur Entscheidung angenommen. Damit sind nun jeder Zeit rechtswidrige Hausdurchsuchungen ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat möglich. Die K13online Redaktion wird gegen die Fehlentscheidung des BVerfG Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) gegen die Bundesrepublik Deutschland einleiten. Lesen Sie den Deutschen Justizskandal mit einem Klick auf mehr...

http://www.bundesverfassungsgericht.de * http://www.echr.coe.int

A b s c h r i f t

Bundesverfassungsgericht
- 1 BvR 931/09 -


In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

des Hernn Dieter Gieseking, xxxxxx

- Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Vetter & Mertens, Lützowstraße 2, 40476 Düsselorf -

gegen

a) den Beschluss des Landgerichts Karlsruhe - Auswärtige Strafkammer - Sitz Pforzheim - vom 23. März 2009 - Qs 45/09 -,

b) den Beschluss des Amtsgerichts Pforzheim vom 30. Januar 2009 - 8 Gs 7/09 -

hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes durch den Vizepräsidenten Kirchof und die Richter Eichberger und Masing

gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993(BGBI i S. 1473)

am 18. März 2010 einstimming beschlossen:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Von einer Begründung wird gemäß § 93b Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Kirchof Eichberger Masing


(Zugestellt RA Vetter am 26. März 2010, hier eingetroffen am 31. März 2010)

------------------------------------------------

Verfassungsbeschwerde in Textformat

Verfassungsbeschwerde ./. Pforzheimer Justizwillkür(1)
http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=670&s=read

Verfassungsbeschwerde ./. Pforzheimer Justizwillkür(2)
http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=671&s=read

Verfassungsbeschwerde ./. Pforzheimer Justizwillkür(3)
http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=672&s=read

Verfassungsbeschwerde ./. Pforzheimer Justizwillkür(4)
http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=673&s=read

Verfassungsbeschwerde ./. Pforzheimer Justizwillkür(5)
http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=674&s=read

Verfassungsbeschwerde in PDF-Datei
http://141.14.20.240/gallery/buczek/web/schutzalter/Verfassungsbeschwerde.pdf

-------------------------------------------------

Pforzheimer Justizskandal: Rechtsanwalt Leonard Graßmann München legt Staatsanwaltschaft Stellungnahme zum Auswertungsergebnis der Gegenstände vor - vom 02.02.2010
Rechtsanwalt Graßmann stellt gemäß § 170 II StPO Antrag auf Einstellung des Ermittlungsverfahrens und beantragt die Herausgabe aller rechtswidrig sichergestellten Gegenstände
Im Februar 2009 hatte die Pforzheimer Justiz eine rechtswidrige Hausdurchsuchung & Beschlagnahmung von Gegenständen beim Inhaber dieser Webseiten durchgeführt. Diese Justizwillkür wurde damals mit einem legalen K13online-Link im News auf das Schutzalter-Blog begründet. Beim BVerfG ist eine diesbezügliche Verfassungsbeschwerde anhängig. Das Auswertungsergebnis der Computer hat nun den damalig waagen Verdacht nicht bestätigt. Aufgrund der rechtswidrigen Maßnahmen unterliegen auch die restlichen Gegenstände dem Beweisverwertungsverbot. Lesen Sie den Schriftsatz von RA Graßmann mit einem Klick auf mehr...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1582

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[update] Pforzheimer Justizwillkür: Beschwerdeführer legte am 17. April 2009 Verfassungsbeschwerde beim BVerfG in Karlsruhe ein(Az: 1 BvR 931/09) - vom 05.05.2009
Amtsgericht Pforzheim & Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verletzen Beschwerdeführer in seinen Grundrechten * Grundsatz-Entscheidung betrifft alle Internetnutzer
Der Beschwerdeführer beantragt festzustellen, dass die angefochtenen Beschlüsse ihn in seinen Grundrechten auf Unverletzlichkeit der Wohnung sowie Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit verletzen und mit den Art. 13 I, 5 I 1, Art. 5 I 2 GG, Art. 3 I GG unvereinbar sind. Darüber hinaus wird ein Verstoß gegen die Rechtsschutzgarantie, Art. 19 IV GG, gerügt. Lesen Sie die Beschwerdebegründung von Rechtsanwalt Udo Vetter(lawblog) in fünf Teilen mit einem Klick...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1276

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

LawBlog-Rechtsanwalt Udo Vetter: Dänische Sperrliste mobilisiert Polizei - vom 02.03.2009
Ermittlungsrichter bastelt Anfangsverdacht ohne tatsächliche Anhaltspunkte und bricht Grundrechte des Betroffenen
Ra Vetter: "Mal wieder ein Beispiel dafür, dass man sich als Ermittlungsrichter auch ohne tatsächliche Anhaltspunkte - wie vom Gesetz gefordert - einen Anfangsverdacht basteln kann. Hauptsache, man verfügt über eine blühende Fantasie und ausreichende Betriebsblindheit für die Grundrechte der Betroffenen"...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1233

geschrieben von Chef [Druckansicht]

Kommentare

Diskussionen im Deutschen Girlloverforum
geschrieben von K13online am 02.04.2010 um 13:44
Pforzheimer Justizskandal + BVerfG + EU Gerichtshof

http://www.girlloverforum.net/forum/viewtopic.php?f=24&t=816

(Zur Teilnahme ist eine Registrierung notwendig)

K13online Redaktion zur journalistischen Berichterstattung der Themen Pädophilie, Päderastie und nahen Homosexualität

K13online Stellungnahme
geschrieben von K13online am 01.04.2010 um 21:46
Das BVerfG hat die berechtigte und ausführlich begründete Beschwerde aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht zur Entscheidung angenommen. Diese klare Fehlentscheidung wurde auch nicht begründet. Das BVerfG begründet in der Regel eine Nicht-Annahme zur Entscheidung. Durch die Nicht-Annahme zur Entscheidung ohne Begründung hat sich das BVerfG jeder Stellungnahme in der Sache entzogen. Es hat damit weder der damals rechtswidrigen Hausdurchsuchung der Pforzheimer Justiz zugestimmt noch abgelehnt. Die Rechtsfolge der Entscheidung des BVerfG besteht jedoch für das laufende Ermittlungsverfahren darin, dass die rechtswidrigen Beschlüsse der Pforzheimer Gerichte weiterhin Bestand haben. Die Pforzheimer Justiz kann sich darauf berufen, "rechtmäßig" gehandelt zu haben. Über die Fehlentscheidung des BVerfG kann man nur Spekulationen anstellen. Wir vermuten, dass es dem BVerfG an Mut gefehlt hat, gegen die Pforzheimer Gerichte zu entscheiden. Auf gut deutsch gesagt: Das BVerfG war zu feige und hat sich seiner Verantwortung durch die Nicht-Annahme zur Entscheidung einfach entzogen. Eine solche Handhabung ist zu tiefst verantwortungslos und juristisch-rechtstaatlich nicht vertretbar. Das BVerfG ist seiner juristischen Aufgabe nicht nachgekommen und hat dadurch weiteres UNrecht ermöglicht.

Die Begründung der Verfassungsbeschwerde hat natürlich auch im kommenden Verfahren weiterhin Bestand. Weil die Pforzheimer Justiz die damals weiterhin rechtswidrigen Beschlüsse jedoch jetzt als vermeintlich "legal" ansehen darf, wird der Begründung der Verfassungsbeschwerde bei einem anderen Pforzheimer Gericht eine besondere Bedeutung zukommen. Man muss wohl jetzt davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft demnächst eine unrechtmäßige Anklage erheben wird. Ebenso kann man davon ausgehen, dass ein anderes Amtsgericht diese Anklage annehmen und die Hauptverhandlung eröffnen wird. Mit einem fairen und rechtstaatlich korrekten Gerichtsverfahren kann somit nicht gerechnet werden. Bei einer unrechtmäßigen Verurteilung wird die Verteidigung Rechtsmittel durch alle Instanzen einlegen - Berufung/Revision. Ein Freispruch ist die einzige Möglichkeit, die akzeptiert wird.

Zeitgleich wird Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Nicht-Annahme des BVerfG zur Entscheidung eingereicht. Die Entscheidungen des EU-Gerichtshofes dauern in der Regel länger 1 Jahr. Wir prüfen zur Zeit, ob wir ein Eilverfahren ansträngen werden. In jedem Fall werden wir auch einen Antrag auf Entschädigung stellen. Weitere Nachricht folgt zur gegebenen Zeit....

Spätestens bei Klageerhebung gehen wir davon aus, dass die lokale Presse und weitere Medien erneut in die Berichterstattung einsteigen werden. Aus diesem Grunde werden wir die Journalisten der verschiedenen Redaktionen bereits vorab mit Hintergrundinformationen versorgen. Wir werden die Berichterstattung genau beobachten und verfolgen. Vorsorglich weisen wir hier die Vertreter der Medien daraufhin, dass wir bei einer unvollständigen, halbwahren oder gar falschen Berichterstattung sofort Beschwerde beim Deutschen Presserat einlegen werden. Wir bitten und fordern die Medien auf, für einen fairen, objektiven und neutralen Journalismus Sorge zu tragen. Für Fragen und Interviews steht Ihnen der Inhaber dieser Webseiten jeder Zeit zur Verfügung. Nutzen Sie dieses Angebot für ihre Berichterstattung. Vielen Dank !

K13online Redaktion zur journalistischen Berichterstattung der Themen Pädophilie, Päderastie und nahen Homosexualität

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