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Medienspektakel verführt RichterInnen des Landgerichts Trier zu drakonischem Strafmaß von Zehneinhalb Jahren + Sicherungsverwahrung an Christoph G. 27.04.2010

Verteidiger RA Diesel kündigt Revision vor dem Bundesgerichtshof(BGH) in Karlsruhe an - Hohes Strafmaß weit überzogen und nicht gerechtfertig - Sicherungsverwahrung unnötig

Die öffentliche Fahnung in den Medien(BKA & ZDF) und die riesigen Schlagzeilen in der Presse hat das Landgericht Trier offenbar zusätzlich dazu "genötigt", ein Straßmaß zu verkünden, welches vollkommen aus dem üblichen Rahmen fällt. Dagegen wird die Verteidigung, RA Diesel, nun Revision beim BGH einlegen. Rechtsanwalt Diesel hatte für seinen Mandaten auf ein Strafmaß von 7 Jahren und 9 Monaten plädiert. Eine Sicherungsverwahrung sollte lediglich unter Vorbehalt ausgesprochen werden. Der BGH in Karlsruhe wird nun über die Revision zu entscheiden haben....

http://www.volksfreund.de/nachrichten/themendestages/themenderzeit/Weitere-Themen-des-Tages-Trier;art742,2427049

SWR: Bundesweites Aufsehen - Filme im Internet

Zitate
Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil der Angeklagte seine Taten zum Teil gefilmt und die Videos ins Internet gestellt hatte. Im August hatte sich der gebürtige Leipziger in Bayern der Polizei gestellt, nachdem das Bundeskriminalamt mit Filmausschnitten in der Sendung "Aktenzeichen xy...ungelöst" nach ihm gefahndet hatte..
http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=6071138/r0wokr/index.html
(Mit Video-Clip)

*************************************************

Trierer Volksfreund(TV): Vorsitzender Richter von Opferanwälten genervt * Der Fall Christoph G. geht in die nächste Runde - vom 13.03.2010
"Opfer"-Anwälte Worms & Dietz wollen Sicherungsverwahrung für Christoph G. * Gutachterin Leupold eher nicht * Gerichte lehnen neues Gutachten und Befangenheitsanträge ab
Die zwei "Opfer"-Anwälte, die eigentlich die Interessen der beiden Zwillinge vertreten sollen, kämpfen eher für sich selbst bzw. für einen mandatslosen "Kinderschutz". Denn die zwei Jungs hatten laut Gutachten keinen körperlichen und seelischen Schaden durch die Sexualpraktiken mit Christoph G. erlitten. Oder anders gesagt: Die "Opfer"-Anwälte missbrauchen ihr Mandat an den Zwillingen für eigennützige Zwecke. Auch das Medenspektakel um den Prozess geht nun weiter. Daran scheinen die "Opfer"-Anwälte inzwischen Gefallen gefunden zu haben...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1629

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

[update]Trierer Volksfreund: Angeklagter erweitert Geständnis * Gutachter - Derzeit keine Schäden bei Zwillingen * Pendel kann positiv oder negativ ausschlagen - vom 05.03.2010
Gutachterin Dr. Leupold zu Christoph G.: "Der Angeklagte ist homosexuell mit einer Vorliebe für Kinder und Jugendliche * Gutachter Prof. Dr. Schade zu den Zwillingen: "Die Kinder entwickeln sich gut"
Am gestrigen Verhandlungstag vor dem LG Trier kam man der Wahrheit offenbar einen Schritt näher. Der Gutachter Schade konnte bei den Zwillingsbrüdern gegenwärtig kein psychisches Trauma oder seelischen Schaden feststellen. Damit liegt die Wahrscheinlichkeit nahe, dass KEINE sexuelle Gewalt im Handeln von Christoph G. gelegen hat. Auch aus dem Gutachten von Leupold zu Christoph G. läßt sich keine Gewalttat gegen die sexuelle Selbstbestimmung der beiden Jungs schließen. Nimmt man die anderen Zeugenaussagen hinzu, so kommt man zu dem vorläufigen Ergebnis, dass die sexuelle Beziehung einvernehmlich gewesen sein wird....
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1613

geschrieben von Chef [Druckansicht]

Kommentare

Medienspektakel verführt RichterInnen des Landgerichts Trier zu drakonischem Strafmaß von Zehneinhalb Jahren + Sicherungsverwahrung an Christoph G.
geschrieben von StewartOtis am 30.12.2011 um 17:04
Dem Christoph geht es soweit gut!

Nein zur Todesstrafe! Gegen Rechtsextremismus und unnötige Gewalt an Pädophilen!

Medienspektakel verführt RichterInnen des Landgerichts Trier zu drakonischem Strafmaß von Zehneinhalb Jahren + Sicherungsverwahrung an Christoph G.
geschrieben von StewartOtis am 29.04.2010 um 20:24
Ich hoffe nur das mit der Revision klappt! Finde das Strafmaß wirklich zu hoch. Er sollte auf alle Fälle sich therapieren lassen - vermutlich lief doch nicht alles so einvernehmlich!

Nein zur Todesstrafe! Nein zur Kastration! Ich liebe Christoph G.!

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