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A m a z o n


 

STOPPT Neonazis


 


[update] Pforzheimer Justizskandal: K13online Spendenaufruf für Anwaltshonorar der Verteidigung durch Rechtsanwalt Leonard Graßmann/München - Spenden treffen ein 07.09.2010

Mit diesem Spendenaufruf bitten wir die BesucherInnen unserer Webseiten und insbesondere die Pädophilenszene im Internet und darüber hinaus um finanzielle Unterstützung. Unser Rechtsanwalt Leonard Graßmann/München hatte bereits im Februar 2009 das Mandat übernommen. RA Graßmann war damals auch Verteidiger im UNrechtsverfahren um den "Stefan-Erlebnisbericht", welches vor dem OLG Koblenz mit einem klaren Freispruch und Rüge an die vorinstanzlichen Gerichte endete. Das gleiche Resultat erwarten wir auch bei der aktuellen Pforzheimer Justizwillkür. Dieses News bleibt bis zum Abschluss des Verfahrens bzw. bis zum Erreichen des Honorarspendenbetrages dauerhaft auf der Startseite unserer Webseiten. Lesen Sie den Spendenaufruf mit einem Klick auf mehr...

http://www.ra-grassmann.de
(Die Webseite ist im Aufbau)

Sehr geehrte BesucherInnen !
Liebe FreundeInnen !

Seit Februar 2009 läuft gegen den Inhaber dieser Webseiten Dieter Gieseking eine Justizwillkür gegen die wir uns bisher mit allen Rechtsmitteln zur Wehr gesetzt haben. Begonnen wurde die anwaltliche Verteidigung schon damals mit Beschwerden gegen einen rechts- und verfassungswidrigen Durchsuchungsbeschluss des AG Pforzheim durch Rechtsanwalt Graßmann/München. Es folgte die begründete Verfassungsbeschwerde gegen den ebenfalls rechts- und verfassungswidrigen Beschwerdebeschluss des LG Karlsruhe/Pforzheim durch Rechtsanwalt Vetter/Düsseldorf. Für das Anwaltshonorar der Beschwerde beim BVerfG in Karlsruhe, welche bedauerlicherweise nicht zur Entscheidung angenommen worden war, konnten wir vom Gesamthonorar von 3.000 Euro/+MwSt bereits 2.210 Euro durch Spenden sammeln:
http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=664&s=read

Die Staatsanwaltschaft Pforzheim ist unseren Anträgen auf Einstellung des Ermittlungsverfahrens jedoch nicht gefolgt, sondern hat am 19. Mai 2010 Anklage erhoben. Unser Rechtsanwalt Graßmann/München hat daraufhin am 11. Juni 2010 einen Antrag auf Klageabweisung an das AG Pforzheim gerichtet:
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1740

In diesem Antrag ist auch die Beiordnung eines Pflichtverteidigers enthalten. Wird diesem Antrag vom AG Pforzheim stattgegeben, dann erhält unser Verteidiger nach Abschluss/Urteil seine Anwaltsgebühren und Auslagen teilweise aus der Staatskasse erstattet. Darüber hat das AG Pforzheim jedoch noch nicht entschieden. Unserem Verteidiger sind jedoch mit Stand von heute bereits durch mehrere Schriftsätze an die Staatsanwaltschaft und Gerichte erheblich Kosten entstanden, die bisher durch uns getragen werden müssen. Wird eine Pflichtverteidigung abgelehnt, dann müßte gegen diesen Beschluss erneut Beschwerde auf unsere Kosten eingelegt werden. Wir konnten Rechtsanwalt Graßmann bisher nur einen kleinen Teil seiner Honorarforderungen bezahlen. Trotzdem hat unser Verteidiger alle Schriftsätze gut erledigt. In der Regel arbeiten Rechtsanwälte erst dann, wenn vom Mandanten das Anwaltshonorar beglichen wurde. RA Graßmann ist uns also bei seiner Handhabung bisher sehr entgegen gekommen. Der Beschuldigte Dieter Gieseking ist finanziell nicht in der Lage, die Anwaltshonorare der Verteidigung aus eigenen Mitteln begleichen zu können. Deshalb ruft er mit diesem Spendenaufruf erneut zur Unterstützung auf:

Sie/Ihr habt drei Möglichkeiten für das Anwaltshonorar an Rechtsanwalt Graßmann zu spenden:

1. Direkt-Überweisung an RA Leonard Graßmann bei der Deutschen Bank München BLZ 70070024 KtoNr. 2663102 - Verwendungszweck: Honorar Gieseking - Wir bitte die Spender um einen Hinweis, damit wir die dortigen Spendeneingänge prüfen können. Dieser Spendenweg sollte nur für Spenden über 100,00 Euro genutzt werden.

2. Das Weblog Schutzalter bietet einen teil-anonymen Spendenweg über ein PayPal-Formular an:
http://schutzalter.twoday.net/stories/6382478/
Die dortigen Spendeneingänge werden dann weitergeleitet. Wir empfehlen diese Möglichkeit für die Spender, die uns gegenüber anonym bleiben wollen und in 1. Linie wegen dem UNrecht in der Sache spenden möchten.

3. Spenden an den Inhaber von K13online(Gieseking) sind auf verschiedenen Wegen möglich:

3a. Überweisung oder anonyme Bareinzahlungen auf ein externes Drittkonto. Die Bankdaten teilen wir auf Anfrage mit.
3b. Transfer des Spendenbetrages per PayPal. Die eMailadresse teilen wir ebenfalls auf Anfrage mit.
3c. Barspenden(auch anonym) im Briefumschlag an folgende postalische Anschrift: Dieter Gieseking, Postfach 100653, 75106 Pforzheim

Wir möchten bei dieser Gelegenheit erneut darauf hinweisen, dass von unserer Seite keine Straftaten begangen wurden. Die Pforzheim Justizwillkür ist faktisch die Folge der Existenz unserer Webseiten bzw. unserer Öffentlichkeitsarbeit und politischen & journalistischen Aktivitäten. Einer solchen Justizwillkür waren und sind und werden wir immer zunächst machtlos gegenüber stehen. Weder wir noch andere Projekte können sich davor schützen. Die K13online Redaktion läßt sich jedoch auch weiterhin nicht von einer solchen Justizwillkür abschrecken, sondern wird auch in Zukunft über den Themenkomplex der Pädophilie/Pädosexualität/Päderastie und nahen Homosexualität berichten. Damit wir dies auch weiterhin beibehalten können, bitten wir Euch/Sie um eine Klein- oder Großspende! Vielen Dank an alle UnterstützerInnen * Für Meinungs- und Pressefreiheit im Sinne unseres Grundgesetzes !!!

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
K13online Redaktion



*************************************************

K13online Pressemitteilung: Staatsanwaltschaft Pforzheim erhebt Anklage wegen Beihilfe(u.a.) einer Verlinkung auf Schutzalter-Blog zu Wikileaks auf die Dänische Zensurliste - vom 11.06.2010
Pforzheimer Justizskandal: Leonard Graßmann(Rechtsanwalt/Verteidiger) & Dieter Gieseking(K13online) nehmen Stellung zur Anklageschrift und beantragen beim Amtsgericht Pforzheim das Hauptverfahren NICHT zu eröffnen
Im Februar 2009 fand beim Inhaber dieser Webseiten Dieter Gieseking eine rechts- und verfassungswidrige Hausdurchsuchung statt. Am 19. Mai 2010 hatte die Pforzheimer Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Es geht in 1. Linie um einen legalen Link von unseren Webseite auf das Schutzalter-Blog. Auf der Webseite bei Wikileaks.org befindet sich noch heute eine Dänische Sperrliste mit angeblichen Links auf kinderpornografische Inhalte. Das Amtsgericht Pforzheim muss nun entscheiden, ob dem zu UNrecht Angeschuldigten Dieter Gieseking eine späte Gerechtigkeit wiederfährt und damit die Anklage abgewiesen wird. Lesen Sie die Schriftsätze der Anklage und Verteidigung mit einem Klick auf mehr...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1740

geschrieben von Chef [Druckansicht]

Kommentare

Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
geschrieben von K13online am 16.08.2010 um 20:48
Die Beschwerdeführer Dieter Gieseking hat in dieser Sache nun beim Europäischen Gerichthof mit Menschenrechte(EGMR) Klage eingereicht. Das Beschwerdeverfahren ist zwar gerichtlich kostenlos, jedoch bedarf es zu einem späteren Zeitpunkt dennoch eines renommierten Rechtsanwaltes. Sobald der EGMR eine Stellungnahme der Bundesrepublik Deutschland eingeholt hat besteht die Möglichkeit im Rahmen der Verfahrenshilfe einen entsprechenden Antrag zu stellen. Selbst wenn die Verfahrenshilfe für einen Rechtsanwalt bewilligt wird - davon gehen wir hier natürlich aus - wird ein guter Rechtsanwalt wohl zusätzlich ein Honorar verlangen. Diese 1. Beschwerde vor dem EGMR ist jedoch für uns von erheblicher Bedeutung. Darüber hinaus geht es wie bei der Verfassungsbeschwerde nicht nur um den Einzelfall, sondern das Urteil des EGMR ist von grundsätzlicher Bedeutung für alle Menschen. Es geht dabei bekanntlich um die Wahrung von Grundrechten in Deutschland. Genaue Einzelheiten können der Verfassungsbeschwerde entnommen werden. Bitte spenden auch Sie !!!

Hinweise aus gegebenen Anlass
geschrieben von K13online am 16.07.2010 um 16:34
Aus gegebenen Anlass weisen wir daraufhin, dass diese Spenden an K13online für das Anwalthonorar direkt an den Verteidiger fließen. Gemäß § 11 Abs. 3 SGB II sind diese Spenden zweckgebunden und fallen damit nicht unter das ALG II einer Privatperson. Vorsorglich wird weiter darauf hingewiesen, dass wir gegen sogenannte Denunzianten bei einer Behörde sofort Strafanzeige wegen § 164 StGB - Falsche Verdächtigung - erstatten werden. Gegen Denunzianten/Anzeigeerstatter werden wir auch zivilrechtlich mit einer Klage vorgehen. Das Spenden für das Anwaltshonorar der Verteidigung sind somit vollkommen legal. Alle Spenden an die K13online Redaktion sind völlig legitim und werden diskret behandelt. Wir bitten um Beachtung !!!

Voraussichtliche Anwaltskosten der Verteidigung
geschrieben von K13online am 02.07.2010 um 19:39
Unser Verteidiger RA Graßmann hat seine voraussichtlich entstehenden Anwaltshonorare aufgelistet und übersandt. Demnach liegen die Gebühren laut der VV RVG bei 957,95 Euro. Darin sind noch nicht die Reisekosten zum Gerichtstermin enthalten. Bereitwilligen SpendernInnen kann die Honoraraufstellung als PDF-Datei übermittelt werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurde RA Graßmann noch nicht als Pflichtverteidiger durch das AG Pforzheim beigeordnet. Weitere Nachrichten folgen zur gegebenen Zeit...

K13online Redaktion zur journalistischen Berichterstattung der Themen Pädophilie, Päderastie und nahen Homosexualität

Spendenspiegel/Zwischenergebnis
geschrieben von K13online am 26.06.2010 um 18:55
Inzwischen sind Spenden direkt bei RA Graßmann eingegangen. Damit konnten die Ersten Honoraraufwendungen beglichen werden. Vielen Dank an die Spender !!

Für die aktuellen anwaltlichen Tätigkeiten sind die Honorare jedoch noch offen. Bitte spenden Sie weiter. Wir halten Sie über den Stand der Spendeneingänge weiterhin auf dem Laufenden...

K13online Redaktion zur journalistischen Berichterstattung der Themen Pädophilie, Päderastie und nahen Homosexualität

Rückschau-Justizwillkür gegen K13online
geschrieben von K13online am 15.06.2010 um 17:14
Die damalige Justizwillkür um den Erlebnisbericht "Stefan" wurde auf den folgenden Webseiten dokumentiert und archviert hier:

K13online-Archiv: FREISPRUCH - Begründung OLG Koblenz
http://k13-online.krumme13.org/text.php?s=read&id=383

LitV: Strafsache gegen Dieter G. und Ilja S.
- Stefan-Text-Fall - OLG Koblenz Beschluss vom 26. 9. 2005, 2 Ss 256/05

http://litv.fpc.li/beitraege/urteil1.html

BoyWiki: OLG Koblenz Beschluss vom 26. 9. 2005, 2 Ss 256/05
http://de.boywiki.org/wiki/Archiv:Stefan-Text-Urteil

Zitate
Gerichtsverfahren
Am 25. März 2003 wurden die Betreiber des PRD, Ilja sowie Dieter Gieseking, der den Text ebenfalls auf die damalige Webseite der K13 online gestellt hatte, vom Amtsgericht Trier der Verbreitung von Kinderpornographie für schuldig gesprochen. Auch das Landgericht Trier bestätigte die Haftstrafen. Am 26. September 2005 hob das Oberlandesgericht Koblenz diese Urteile mit einer starken Rüge der Vorinstanzen auf und sprach beide frei

Einschließlich des Zeitraumes der rechtswidrigen und polizeilichen Ermittlungen dauerte das gesamte Verfahren etwa 3 Jahre. Daran kann man klar erkennen, dass sich bereits die damalige Justiz nicht an Recht & Gesetz halten wollte. Im Endeffekt war es ein politischer Prozess, wobei einzelne Politiker massiven Druck auf die Trierer Gerichte ausgeübt hatten. Für die Trierer RichterInnen blieb diese Rechtsbeugung ohne dienstliche und juristische Folgen. Ein Politik & Justizskandel, der bis heute nicht aufgearbeitet wurde und zu Konsequenzen geführt hat.

JuFo: Der Stefan-Text(unzensiert)
http://www.jungsforum.net/politik/messages/137182.htm

Sollte das Amtsgericht Pforzheim die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft annehmen und das Hauptverfahren eröffnen, dann bahnt sich ein ähnlich langer Rechtsweg an. Die Prozessdauer und die Anwaltshonorare werden enorm hoch sein. Auch ein solches Verfahren hätte mit Rechtstaatlichkeit nichts mehr zu tun. Der erneute Kampf um Gerechtigkeit hätte begonnen. Am Ende kann wie beim OLG Koblenz nur ein Freispruch stehen. Mit jeder kleinen oder großen Spende und Unterstützung kommen wir diesem Ziel ein Schritt weiter voran. Bitte spenden auch Sie !!!

K13online Redaktion zur journalistischen Berichterstattung der Themen Pädophilie, Päderastie und nahen Homosexualität

Justizwillkür: Der hohe Preis des pädophilen Aktivismus
geschrieben von K13online am 13.06.2010 um 18:34


K13online Redaktion zur journalistischen Berichterstattung der Themen Pädophilie, Päderastie und nahen Homosexualität

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