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[update: Presserat tagt 14.09.2010].Berichterstattung zum Pforzheimer Justizskandal: K13online legt Beschwerde beim Presserat gegen Pforzheimer Zeitung(PZ) ein |
23.07.2010 |
Pforzheimer Zeitung verstößt gegen die Ziffern 2 + 3 i.V.m Ziffer 13 Pressekodex des Deutschen Presserates * K13online verlangt sofortige Richtigstellung in Folgeartikeln
Die K13online Redaktion(Gieseking) hat gegen den unseriösen Artikel in der Pforzheimer Zeitung vom 24. Juni 2010 Beschwerde beim Deutschen Presserat eingelegt. Der Artikelinhalt verstößt gegen den Pressekodex des Presserates in den Ziffern 2 + 3 i.V.m. Ziffer 13. Die K13online Redaktion duldet keinen unkorrekten Journalismus. Der Deutsche Presserat wird die PZ laut Pressekodex zu einer offiziellen Stellungnahme auffordern. Wir rufen die BesucherInnen unser Webseiten zum Protest gegen die Art und Weise das Falschdarstellungen in der PZ auf. Lesen Sie die Beschwerde an den Presserat mit einem Klick auf mehr...
http://www.presserat.info/
A b s c h r i f t
Deutscher Presserat
Fritschestr. 27/28
10585 Berlin
(vorab per Fax)
30. Juni 2010
Betreff: Beschwerde gegen Pforzheimer Zeitung(PZ) zum Artikel “Zu großes Interesse am Kind” vom 24. Juni 2010
Bezug: Verstoß gegen Pressekodex Ziffer 2 + 3 i.V.m Ziffer 13
Sehr geehrte Damen und Herren !
Der Journalist Marek Klimanski von der Pforzheimer Zeitung(PZ) hat in seinem oben genannten Artikel falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt, die gegen den Pressekodex des Deutschen Presserates verstoßen. In mehreren Schreiben und eMails hatte ich Ihn und den Chefredakteur darauf hingewiesen und um eine Richtigstellung in einem Folgeartikel gebeten. Mit Schreiben vom 25. Juni 2010 und eMail vom 29. Juni 2010 ist die PZ meiner Forderung nicht nachgekommen. Die Person “Paul S.” ist identisch.
Gemäß Pressekodex wird Beschwerde gegen den oben genannten Artikel eingelegt:
1. Originaltext in der PZ: Zum anderen wird Paul S. der Besitz einer Reihe von Datenträgern vorgeworfen, auf denen sich kinder- oder jugendpornografisches Material befindet.
„Es handelt sich dabei um mehr als 20 DVDs und zwei Videokassetten. Einen Teil des Materials soll er zum Verkauf vorrätig gehalten haben“, wie der Staatsanwalt weiter bekannt gibt.
Diese Behauptung ist falsch: Richtig ist, dass es sich nachweislich nur um 3 angebliche und unterschiedliche Datenträger mit kinderpornografischen Inhalt handeln soll. Lediglich 2 Datenträger sollen angeblich Jugendpornografie enthalten. 6 Datenträger sollen angeblich jugendgefährdend sein, wobei der Besitz nicht strafbar ist. Ein Vorrätighalten zum Verkauf wird mir nur in diesen 6 Fällen vorgeworfen.
Belegnachweise: Stellungnahme meines Rechtsanwaltes RA Graßmann in der Anlage sowie Anklageschrift der Staatsanwaltschaft
2. Originaltext in der PZ: Verbindung zu gesperrter Seite…
Diese Behauptung ist falsch: Richtig ist, dass es keine Verbindung zu dieser angeblich gesperrten Seite gibt und diese Seite auch nicht gesperrt ist. Bei dieser gemeinten Seite handelt es sich um die Webseite Wikileaks.org, die im Internet öffentlich zugänglich ist. Auch der gesamte Kontext im PZ-Artikelabsatz ist falsch dargestellt. Es handelt sich nicht um eine Verbindung, sondern um einen legalen Link von meinen Seiten auf das Schutzalter-Blog.
Belegnachweise: Stellungnahme meines Rechtsanwaltes RA Graßmann in der Anlage und die Verfassungsbeschwerde von RA Vetter sowie der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Die Begründung der Beschwerde beim BVerfG in Karlsruhe finden Sie hier:
http://donald.worksforme.de/m/schutzalter/Verfassungsbeschwerde.pdf
Die Verstöße gegen den Pressekodex sind vorsätzlich geschehen. Die Redaktion der PZ wurde von Beginn an und im Laufe des gesamten Ermittlungsverfahrens ständig über den aktuellen Stand der Ereignisse informiert und hatte alle Dokumente erhalten. Meine Schreiben an die PZ liegen als Belegnachweise in der Anlage bei.
3. Die juristischen Fakten wurden durch das vorsätzliche Weglassen von entscheidenden Ereignissen entstellt und verfälscht. Von erheblicher Bedeutung für dieses Verfahren ist die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und deren Nichtannahmebeschluss. Die PZ hatte darüber trotz mehrfachen Hinweisen im Jahre 2009 nicht berichtet. Auch im Artikel vom 24. Juni 2010 wird dieses wichtige Faktum nicht erwähnt, sondern unterschlagen. Die Begründung der Verfassungsbeschwerde ist auch in einem möglichen Gerichtsverfahren von erheblicher Bedeutung. Die PZ ist Ihrer Sorgfaltspflicht und dem Wahrheitsgehalt in Ihrer Berichterstattung nicht nachgekommen.
Gemäß Ziffer 3 Pressekodex des Deutschen Presserates ist die PZ zu einer Richtigstellung verpflichtet.
Auf eine Beschwerde wegen des Verstoßes gegen den Pressekodex in den drei Artikeln aus dem Jahre 2009 wird auf Grund der über 1 Jahr zurückliegenden Zeit verzichtet. Die beigelegten Artikel dienen lediglich dem Nachweis, dass eine Berichterstattung zur Verfassungsbeschwerde nicht stattgefunden hatte.
Es wird um Eingangsbestätigung und Mitteilung des Aktenzeichens gebeten. Bei weiteren Fragen zum Sachverhalt bitte ich um einen schriftlichen Hinweis. Weiter wird gebeten, mir die Stellungnahme der PZ an Sie zu senden, damit ich dazu ggf. erneut Stellung nehmen kann. Erfolgt in einem Folgeartikel noch vor der Entscheidung des Presserates eine korrekte Richtigstellung, werde ich Sie darüber umgehend in Kenntnis setzen. Ich möchte den Presserat auch darauf hinweisen, dass alle offiziellen Schriftsätze und Entscheidungen auf meinen privaten Webseiten K13online dokumentiert und publiziert werden. Weitere Details können Sie meinen umfangreichen Anlagen entnehmen, die Gegenstand meiner Beschwerde sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
Anlagen
K13-News vom 30.06.2010
PZ-Artikel Print- und Onlineausgabe 24.06.2010
K13-News vom 24.06.2010
Alle Schreiben/Emails von und an PZ ab 2010 bis einschl. 29.06.2010
Alle Schreiben/Emails von und an PZ ab März 2009 + drei Artikel PZ
Dokumente RA Graßmann und StA Pforzheim
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[update] Pforzheimer Zeitung(PZ): Zu großes Interesse am Kind - Verbindung zu gesperrter Seite - Widerspruch angekündigt - vom 24.06.2010
Pforzheimer Justizskandal: PZ-Journalist Marek Klimanski unterschlägt wichtige Sachverhalte & Hintergrundinformationen - STOPPT den unseriösen Journalismus der Pforzheimer Zeitung(PZ)
Die Pforzheimer Zeitung berichtet in der heutigen Print- und Onlineausgabe mit erheblicher Verspätung über den Justizskandal gegen "Paul S.". Der Artikelinhalt des PZ-Journalisten Klimanski ist lückenhaft und enthält auch falsche Sachverhalte. Die Verteidigung bzw. der Angeschuldigte wird nur mit einem Wort erwähnt. Die wesentlichen Sachverhalte und Zusammenhänge in diesem UNrechtsverfahren werden vom PZ-Journalisten vorsätzlich unterschlagen. Klimanski wurde in den letzten Monaten fortlaufend über alle Ereignisse der Verteidigung unterrichtet und mit allen Dokumenten versorgt. Lesen Sie seinen unseriösen Journalismus mit unseren Kommentaren bei einem Klick auf mehr...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1753 |
| geschrieben
von Chef [Druckansicht] |
Kommentare |
Telefonische Anfrage an Presserat: Aktueller Stand
geschrieben von K13online
am 23.07.2010 um 12:23 |
Auf telefonische Anfrage hat der Deutsche Presserat das Folgende mitgeteilt:
1. Eine Vorprüfung der Beschwerde hat auf Grund der Sommerpause noch nicht stattgefunden.
2. Der Presserat tagt für das 3. Quartal d.J. am 14. September 2010
3. Gelangt unsere Beschwerde über die Vorprüfung zur Entscheidung durch den Presserat auf o.g. Sitzung, dann wurde zuvor eine Stellungnahme der Gegenseite bzw. der Pforzheimer Zeitung eingeholt. Diese PZ-Stellungnahme wird Gegenstand der Entscheidung des Pressrates sein.
4. Eine Erwiderung zur PZ-Stellungnahme vor der Entscheidung des Presserates ist nicht möglich. Wir erhalten diese Stellungnahme nicht. Jedoch besteht die Möglichkeit, gegen eine negative Entscheidung Einspruch einzulegen. Diese Möglichkeit wird ggf. von uns genutzt werden.
5. Die schriftliche Entscheidung des Presserates wird ca. 2 Wochen nach der Tagung des Presserates am 14.09.2010 hier bei uns vorliegen. Also voraussichtlich Ende September. Wir werden dazu weiter berichten... |
Deutsche Presserat teilt Aktenzeichen der Beschwerde mit
geschrieben von K13online
am 16.07.2010 um 21:07 |
A b s c h r i f t
Deutscher Presserat
Postfach 100549
10565 Berlin
14.07.2010
Az: cl 0468/10/1
Ihre Beschwerde vom 29.06.2010
./. Pforzheimer Zeitung
Sehr geehrter Herr Gieseking,
hiermit bestätigen wir dankend den Eingang Ihrer oben genannten Beschwerde. Diese wird gemeinsam vom Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses und der Geschäftsstelle anhand des Pressekodex geprüft. Wird die Beschwerde in der Vorprüfung als offensichtlich unbegründet beurteilt, erhalten Sie einen abschließenden Bescheid. Diesen übersenden wir - Ihr Einverständnis vorausgesetzt - zur Information auch an die betroffene Publikation.
Ergibt die Vorprüfung, dass Ihre Beschwerde möglicherweise begründet ist, wird sie im Beschwerdeausschuss behandelt. Wird dort festgestellt, dass ein Verstoß gegen die publizistischen Grundsätze vorliegt, hat der Presserat drei Sanktionsmöglichkeiten: Er kann einen redaktionellen Hinweis, eine Missbilligung oder bei schweren Verstößen gegen den Pressekodex eine Rüge aussprechen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Beschwerdeausschuss, dem ausschließlich ehrenamtliche Mitglieder angehören, viermal jährlich tagt. Für die entsprechende Bearbeitungsdauer bitten wir um Ihr Verständnis.
Weitere Informationen über den Ablauf des Beschwerdeverfahrens und die Arbeit des Deutschen Presserates können Sie dem beigefügten Faltblatt entnehmen. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne auch telefonisch an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift Sekretariat)
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Anmerkung: Der Termin für die nächste Sitzung des Presserates ist hier im Moment noch nicht bekannt. Wir werden eine telefonische Auskunft einholen und den Termin dann an dieser Stelle mitteilen. |
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6. April 2013: Jahresrekord 3089 Besucher/Innen |
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Film Tipp (Girllove) |
This is LOVE
Ab 19. November 2009 im Kino(DVD ab 20. Mai 2010 im Handel)
Neuer Spielfilm zum Thema Pädophilie. Ein erwachsener Mann verliebt sich in ein 9-jähriges Mädchen. Regie: Matthias Glasner. Weitere Infos im Link.
http://tinyurl.com/ylou6xq |
TV Tipp (Boylove) |
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Der pädophile Sven(17) liebt Jungen. Patrick(12) ist sein Freund. Vater Achim liebt seinen Sohn Sven. Pädophilie im Deutschen Fernsehen. BRAVO ! |
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