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Bayrischer Rundfunk Studio Franken: Missbrauchsprozess gegen Bistum Würzburg - Klägerin erhält kein Schmerzensgeld 07.07.2010

Kath. Kirche droht Welle von Abzockern: Angebliches Missbrauchsopfer forderte 250.000 Euro Schmerzensgeld - Gericht stoppt Ihr Verlangen nach finanziell sorglosen Leben

Zitate: Eine angeblich als Kind in einem Würzburger Kinderheim sexuell missbrauchte Frau bekommt kein Schmerzensgeld. Die Zivilkammer des Landgerichts Würzburg entschied, dass die Ansprüche der Klägerin verjährt sind. Die Frau hatte vom Bistum Würzburg 250.000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Die heute 49-Jährige hatte behauptet, ein katholischer Priester habe sich vor rund 40 Jahren zweimal wöchentlich in einem Beichtstuhl im Würzburger Marienheim an ihr vergangen. Der angebliche Kinderschänder konnte aber nie gefunden werden. Auch für die Existenz des Beichtstuhls fehlen Beweise..

http://tinyurl.com/2uyo4wv

Hören Sie dazu auch die Radiosendung im obigen Link

K13online Anmerkungen: 40 Jahre hat eine als Kind angeblich missbrauchte Frau gewartet, bis Sie eine Zivilklage auf Schmerzesgeld gegen die Kath. Kirche eingereicht hat. Ein gesunder Mensch - das hat ein Gutachten festgestellt - wartet bei einem echten Missbrauch unter Gewaltanwendung keine 40 Jahre. Das ist nach menschenlichen Ermessen vollkommen undenkbar. Eher liegt die Wahrscheinlichkeit sehr nahe, dass diese Frau bei der seit einigen Monaten andauernden Hysterie und Hetze gegen die Kath. Kirche auf die Idee gekommen ist, mal schnell 250.000 Euro abzuzocken. Die USA lassen grüßen. Man mag von der sexualfeindlichen Kath. Kirche halten was man will, aber es ist gut, dass diesem Treiben ein gerichtlicher Riegel vorgeschoben wird. Denn auch ein Strafverfahren hatte es nie gegeben. Solche Behauptungen sind reiner Aberglaube. Beweise gab es nicht. Auf Grund eines Aberglaubens darf niemand auch nur einen Euro erhalten. Im Gegenteil, eine solch verlogene Klage ist ein Schlag ins Gesicht gegen die echten Missbrauchsopfer mit Gewaltanwendung in der Kath. Kirche. Die Zeiten sind jedoch günstig, um missbräuchliche Klagen einzureichen. Bei einer Verlängerung der diesbezüglichen Verjährungsfristen im Zivilrecht würden solche Klagen massenweise zunehmen und die Gerichte enorm belasten. Auch freiwillige Zahlungen der Kath. Kirche sollten sehr genau geprüft werden. Ist ein echter sexueller Missbrauch unter Gewaltanwendung tatsächlich geschehen, dann ist es heutzutage überhaupt kein Problem mehr, sofort Anzeige zu erstatten. Damit wird eine Verlängerung der Verjährungsfristen im Zivilrecht vollkommen unnötig. Und einer Klage auf Schmerzensgeld muss zwingend ein Strafverfahren mit Verurteilung voran gegangen sein. Denn nur bei einem rechtskräftigen Urteil darf einem Missbrauchsopfer Schmerzensgeld zugesprochen werden. Alles Andere ist reine Abzocke, die unbedingt verhindert werden muss !!! Nicht nur bei der Kath. Kirche, sondern in allen Fällen. Die Politik ist gefordert! Die Medien sind aufgerufen, sachlich und korrekt zu berichten. KEINEN Freibrief für sogenannte Berufsopfer. Einvernehmliche pädophile Beziehungen produzieren ohnehin keine "Opfer". In der Regel würden die Jungs/Mädchen sowieso nicht auf die Idee kommen, dem Pädophilen das Geld auf diese Weise aus der Tasche zu ziehen. Kleine Geschenke jedoch erfreuen die Herzen beider PartnerInnen. Dabei haben sich Dritte Personen/Stellen vollkommen rauszuhalten. In diesem Sinne schöne Sommerferien....

************************************************

MDR-Info-Nachrichten: Skandale - Debatte um Verjährung bei sexuellem Missbrauch - Kath. Kirche im Kreuzfeuer der Kritik - vom 08.03.2010
Christian Pfeifer(Kriminologe): "Man weiß nach der Pubertät, ob man pädophil ist oder nicht. Erst wesentlich später entscheidet man sich für einen Beruf."
Verjährungsfristen verlängern: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger lehnte diesen Vorstoß bereits ab. Die FDP-Politikerin sagte dem Deutschlandfunk, es sei ganz schwierig, 40 oder 50 Jahre nach einer Tat noch wirklich die Sachverhalte zu ermitteln oder Zeugen zu haben. Missbrauchsfälle könnten nach der Volljährigkeit des Opfers noch bis zu 20 Jahre verfolgt werden. Die Verjährung wie bei Mord und Völkermord ganz aufzuheben, halte sie aus grundsätzlichen Überlegungen für nicht den richtigen Weg...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1620

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Der Westen: Freispruch nach Vorwurf des sexuellen Missbrauchs - Aussagen des angeblichen Opfers nicht ausreichend - vom 10.02.2010
Gericht: Im Zweifel für den Angeklagten - Posttraumatische Belastungsstörungen des angeblichen Missbrauchsopfers führten zur Anklage - Gerechter Freispruch des Justizopfers
Zitate: Mit einem Freispruch endete am Amtsgericht der Prozess gegen einen 29-Jährigen, dem vorgeworfen wurde, seine Cousine in den 90er-Jahren mehrfach brutal vergewaltigt zu haben. Die Aussagen der heute 26-Jährigen erschienen Staatsanwaltschaft und Gutachterin „wie auswendig gelernt". Der Bundesgerichtshof legt für derartige Fälle strenge Kriterien fest. Lesen Sie weiter mit einem Klick...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1588

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