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A m a z o n


 

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Heise-Telepolis: Von Nacktheit und Pornografie - Auswirkungen des § 184c StGB ab dem Jahre 2008 29.07.2010

Bei zwei Jugendlichen gab es Hausdurchsuchungen, nachdem sie Nacktbilder einer 14-Jährigen betrachtet und verbreitet hatten

Zitate:Als der Begriff "Jugendpornografie" Eingang in die Strafgesetzgebung fand, äußerten Kritiker die Sorge, dass es dadurch zur Verfolgung Jugendlicher kommen könnte, die ihre eigene Sexualität entdecken. Diese Sorgen wurden von den Befürwortern der entsprechenden Gesetzesänderungen schnell beschwichtigt - doch ein Fall aus Kempten zeigt zurzeit, dass die Befürchtungen nicht zu weit hergeholt waren. Eine 14-Jährige hatte von sich selbst Nacktbilder angefertigt und sie an vermeeintlich jugendliche Vertrauenspersonen weitergegeben. Diese zeigten sich jedoch wenig vertrauenswürdig und verbreiteten die Bilder über eine Online-Community, wie die zuständige Polizei auf Anfrage mitteilte. Da bei der Polizei eine entsprechende Anzeige einging, wurde diese tätig...

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33031/1.html

Zitate
Die Argumentation pro Jugendpornografie umfasste unter anderem auch den Aspekt, Jugendliche gerade auch in Zeiten der einfachen technischen Verbreitung von Schriften vor sich selbst zu schützen. Wie an diesem Fall ersichtlich wird hier jedoch einmal öfter mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Ein Vertrauensbruch, der für die 14-Jährige bereits ernüchternd bis demütigend genug sein dürfte, wird zur Straftat. Jugendliche, die sich in typischer Jugendlichenmanier gebärden, werden zu Sexualstraftätern, deren Verhalten die Statistiken mit neuen Fällen zur "per Internet und Handy verbreiteten Jugendpornografie" füttern und damit nicht zuletzt auch den Apologeten für Netzsperren als Faktenbasis dienen. Aber wer wird hier wirklich geschützt? ...

*************************************************

Schutzalter Weblog: Deutscher Bundestag schließt Petitionsverfahren wegen Sexualstrafrechtsverschärfung ab - vom 10.04.2009
Petitionsausschuss behandelte Antrag von Schutzalter Weblog * Formal abgeschlossen, aber mit dem schlechten Ergebnis: ungenügend, setzen
Der Inhaber des Schutzalter Weblog hatte im April 2007 eine Petition zur damals noch geplanten Verschärfung im Sexualstrafrecht eingereicht. Diese führte u.a. zumindest zu einer Anhörung von Experten im Petitionsausschuss. Die Bundesregierung wollte den Gesetzentwurf zuvor schnell durchwinken. Entgegen der Experten-Mehrheit bei der Anhörung wurde das neue Sexualstrafrecht bekanntlich im November 2008 erneut verschärft. Lesen Sie das Schreiben des Petitionsausschusses mit einem Klick hier:
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1270

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