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[update: SWR entfernt alle Beiträge] K13online ./. SWR-Landesschau aktuell BW(1): Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung 12.12.2011

Missbrauch der Pressefreiheit: Falsche Tatsachenbehauptungen der SWR-Moderatorin Tatjana Geßler führen zu einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim zuständigen Amtsgericht

Die K13online Redaktion hat beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Südwestrundfunk(SWR) gestellt. Die Moderatorin Tatjana Geßler hatte in Ihrer Anmoderation zum Nachrichtenbeitrag von Jörg Brillen um den Pforzheimer Justizskandal am 5. Dezember um 21:45 Uhr falsche Tatsachenbehauptungen geäußert. Darüber hinaus ist Ihr Ansagetext auch auf der SWR-Webseite in Textform verfügbar. Der SWR hatte zuvor die Ausstrahlung einer entsprechenden Gegendarstellung abgelehnt. Als nächster Schritt folgt demnächst ein Strafantrag gegen Frau Geßler. Ebenso eine offizielle Beschwerde beim Rundfunkrat Baden-Württemberg. Die K13online Redaktion duldet keinen Missbrauch der Pressefreiheit...

http://www.swr.de

A b s c h r i f t

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

In Sachen
Dieter Gieseking, XXXXXX Pforzheim
- Antragsteller -

gegen

die SWR - Landesschau aktuell BW, Moderatorin Tatjana Geßler, in 70150 Stuttgart
- Antragsgegner -

beantrage ich den Erlass einer einstweiligen Verfügung - wegen der Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung - folgenden Inhalts:

1. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, es zu unterlassen, auf der Webseite der SWR - Landesschau BW, die folgende falsche Tatsachenbehauptung weiterhin zu veröffentlichen und zu verbreiten: “Er hatte auf seiner Internetseite einen Link gesetzt, der direkt zu Kinderpornografie geführt hat”.

2. Dem Antragsgegner wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das in Ziffer 1 ausgesprochene Gebot/Verbot ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.

3. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.


Gründe

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass sich bereits seit dem 5. Dezember 2011 um 21:45 Uhr auf der Webseite des SWR ein Online-Video und ein Text befindet, durch den dem Antragsteller ein erheblicher Schaden entstanden ist und dieser weiterhin besteht. Der SWR hat die Ausstrahlung einer begründeten und ordnungsgemäßen Gegendarstellung gemäß § 10 SWR-Staatsvertrag mit Schreiben vom 9. Dezember 2011 unbegründet abgelehnt.

Als Nachweis dafür, dass es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung in der Anmoderation von Frau Geßler handelt, können die Gerichtsakten in der laufenden Hauptverhandlung des AG Pforzheim mit dem Aktenzeichen 7 Ds 91 Js 426/09 beigezogen werden. Daraus ergibt sich, dass kein direkter Link auf Kinderpornografie gesetzt wurde, sondern ein direkter Link auf das Schutzalter-Blog, welches keine Kinderpornografie enthalten hat. Für die rechtliche und mediale Bewertung eines Links ist es von erheblicher Bedeutung, ob es sich dabei um einen direkten Link oder um einen sogenannten “mittelbaren” Link handelt, wie es der SWR Moderator Dieter Fritz in seiner Anmoderation zur Nachrichtensendung um 19:45 Uhr getan hatte.

Im folgenden Link kann die falsche Tatsachenbehauptung von Tatjana Geßler in Textform angeschaut werden:
http://www.swr.de/landesschau-aktuell-bw/-/id=98428/did=8977044/pv=video/nid=98428/1sk16o1/index.html

Im folgenden Link kann die falsche Tatsachenbehauptung von Tatjana Geßler als Online-Video angeschaut werden(ab Minute 8 bis 10):
http://www.swr.de/landesschau-aktuell-bw/-/id=98428/did=8975038/pv=video/nid=98428/1h93djv/index.html

Im folgenden Link kann die Anmoderation von Dieter Fritz um 19:45 Uhr angeschaut werden(ab Minute 7 bis 9)
http://www.swr.de/landesschau-aktuell-bw/-/id=98428/did=8974876/pv=video/nid=98428/15uwv2r/index.html

Im folgenden Link kann der legale Inhalt des Weblog Schutzalter angeschaut werden:
http://schutzalter.twoday.net

Der vorläufige Streitwert wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung auf 2.000,00 Euro angesetzt.

Im Übrigen lege ich weitere Nachweise in der Anlage bei.


Mit freundlichen Grüßen

Dieter Gieseking
K13online Redaktion



Anlagen
Schreiben an SWR vom 9. Dezember 2011
Internetausdruck SWR Text zur Sendung am 5. Dezember 2011
Beschwerde zur Gegendarstellung an SWR Landesschau BW
SWR - Weigerung der Gegendarstellung vom 9. Dezember 2011

*************************************************

[update: SWR verweigert Gegendarstellung] SWR-Landesschau aktuell - Baden Württemberg am 5.12.2011 um 21:45 Uhr: Prozess gegen Pforzheimer Pädophilen - vom 07.12.2011
SWR-Moderatorin Tatjana Geßler: "Er hatte auf seiner Internetseite einen Link gesetzt, der direkt zu Kinderpornos geführt hat…" * K13online fordert Gegendarstellung gemäß SWR-Staatsvertrag wegen falscher Tatsachenbehauptungen
In der Nachrichtensendung der SWR-Landesschau aktuell wurde am 5. Dezember 2011 um 21:45 Uhr ein Beitrag des Journalisten Jörg Brillen zum 1. Verhandlungstag im Pforzheim Justizskandal ausgestrahlt. In der Anmoderation zu diesem Beitrag äußert sich die Moderatorin Tatjana Geßler mit falschen Tatsachenbehauptungen. Die K13online Redaktion hat bei der SWR-Redaktion nun Beschwerde gemäß SWR-Staatsvertrag eingelegt und fordert eine umgehende Gegendarstellung. Wir rufen auch die Besucher/Innen unserer Webseiten und insbesondere die pädophile Internetgemeinschaft zum Protest auf. Schauen Sie sich die Anmoderation und die SWR-Nachrichten sowie unsere Beschwerde mit einem Klick an:
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=2145

geschrieben von Chef [Druckansicht]

Kommentare

AG Pforzheim weist Antrag wegen Formfehlern zurück
geschrieben von K13online am 15.12.2011 um 17:58
Das Amtsgericht Pforzheim hat mit Beschluss vom 13. Dezember 2011(Az 5 C 133/11) unseren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Als Begründung werden u.a. Formfehler bei der Antragstellung genannt. Ebenso sei das AG Pforzheim dafür nicht zuständig, sondern das AG Stuttgart als Geschäftssitz des SWR. Auf eine erneute Antragstellung beim AG Stuttgart wurde verzichtet, weil sich die falschen Tatsachenbehauptungen schon seit letzten Montag nicht mehr auf der Webseite des SWR befinden.

Vor der persönlichen Antragstellung hatten wir uns beim AG Pforzheim eine kostenlose Rechtsberatung eingeholt. Die dort erhaltenen Auskünfte waren offensichtlich nicht ausreichend genug gewesen. Aus finanziellen Gründen konnten wir leider keinen Rechtsanwalt für Medienrecht mit dieser neuen Form der Wahrnehmung unserer Interessen beauftragen. Für ein effektives Vorgehen beim Missbrauch der Pressefreiheit fehlen uns auch in die Zukunft die finanziellen Mittel. Dies bedeutet im Klartext, dass wir gezwungen sind, solche Falschdarstellungen zumindest auf gerichtlicher Eben zu dulden. Wenn wir wenigstens EINEN "Musterfall" anwaltlich durchführen könnten, dann hätten wir für weitere Fälle ein Beispiel vorliegen. Wir müssen es so deutlich sagen: ALLES scheitert am fehlenden Geld. Ein gut gefüllter Rechtshilfefond für solche Fälle ist schon lange überfällig. Wer kann einen solchen Fond mit privaten Spenden füllen? Dafür kommen natürlich nur die Pädophilen und deren Sympatisanten in Frage. Hier der Link zu unserem ständigen Spendenaufruf:
http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=409&s=read

SWR hat alle Nachrichtenbeiträge entfernt
geschrieben von K13online am 13.12.2011 um 10:00
Der SWR hat gestern um circa 22 Uhr alle Nachrichtenbeiträge vom 5. Dezember 2011 von ihren Webseiten entfernt. Die obigen Links auf diese Beiträge sind also nicht mehr online verfügbar. Um circa 18 Uhr hatten wir zuvor unseren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auch an den SWR gefaxt. Vorsorglich halten wir unseren Antrag weiterhin aufrecht. Das zuständige Amtsgericht wird innerhalb von wenigen Tagen über unseren Antrag eine Endscheidung treffen. Weitere Nachrichten folgen zur gegebenen Zeit...

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