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K13online Pressemitteilung: Nachtrag zur Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) gegen rechtswidrige Pforzheimer Gerichtsbeschlüsse 04.02.2012

Pforzheimer Justizskandal: Staatsanwalt Stadler begründet seine Berufung gegen das Amtsgerichts-Urteil mit den Worten "Die ausgeworfene Strafe erscheint unangemessen niedrig"

Dem EGMR in Straßburg wurden zur laufenden Beschwerde alle aktuellen Dokumente zum Pforzheimer UNrechts-Urteil des Amtsgerichts nachgereicht. Dazu gehört neben der schriftlichen Urteilsbegründung auch der Beschluss vom Landgericht Dresden in Sachen Domain-Inhaber WikiLeaks.de. Staatsanwalt Stadler vertritt in seiner kurzen Begründung zu seiner Berufung, dass das Strafmaß zu niedrig sein soll. Amtsrichterin Predel war zwei Monate unter seinem Antrag geblieben. Die Verteidigung hat auf Freispruch plädiert und wird dies auch im kommenden Berufungsverfahren beibehalten. Bei einer erwartungsgemäß erfolgreichen Beschwerde vor dem EGMR muss das gesamte Verfahren ohnehin vollständig neu aufgerollt werden...

http://www.echr.coe.int

A b s c h r i f t

Einschreiben

An den Kanzler des
Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte

F- 67075 Strasbourg Cedex
France




Pforzheim, 3. Februar 2012


Nachtrag zur Beschwerde Nr.: 48538/10


Sehr geehrte Damen und Herren !

Das Amtsgericht Pforzheim hat in den Hauptverhandlungen am 5. und 14. Dezember 2011 über meinen Fall entschieden. Die Urteilsbegründung liegt in der Anlage 5 bei. Die schriftliche Begründung von Richterin Predel ist in großen Teilen rechtsfehlerhaft. Gegen das Urteil wurde von meinem Verteidiger RA Graßmann Berufung eingelegt(Anlage 1). Das Landgericht Pforzheim hat noch keinen Berufungstermin anberaumt.

Zum Ablauf der Verhandlung vor dem Amtsgericht Pforzheim lege ich das Plädoyer meines Verteidigers in Kurzform bei(Anlage 2). Weiter lege ich einen Teil meiner mündlichen Aussagen/Erklärungen in Schriftform bei(Anlagen 3 + 4). Darüber hinaus wird mitgeteilt, dass das Amtsgericht Pforzheim über die Beweisanträge meines Verteidigers nicht mit Beschluss oder im Urteil entschieden hat. Die Beweisanträge zur Zeugenladung und von Sachverständigen wurden somit völlig ignoriert.

In meinem Schriftsatz vom 12.09.2011 hatte ich dem EGMR bereits Dokumente über die Verfahrenseinstellung gegen den Inhaber des Schutzalter-Blogs gesandt. Inzwischen ist auch der Freispruch des Amtsgerichts Dresden zum Domain-Inhaber wikileaks.de rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ihre Berufung zurückgenommen. Der Beschluss des Landgerichts Dresden liegt in der Anlage 6 bei. Somit wurde nunmehr keine Dritte Person wegen einer direkten oder indirekten Linksetzung/Domain-Weiterleitung auf die Dänische Zensurliste bei WikiLeaks strafrechtlich verurteilt. Gegen den rechtlich verantwortlichen Inhaber von Wikileaks.org, Julian Assange, wurde nach hiesigen Kenntnisstand noch nicht einmal ermittelt. Die Dänische Zensurliste ist dort weiterhin im Internet verfügbar. Im Gegensatz zur rechtsfehlerhaften Begründung des Amtsgerichts Pforzheim liegt also keine Haupttat für eine Beihilfe vor. Selbst wenn WikiLeaks als Haupttäter in Betracht käme ist mein Link auf das nachgewiesen legale Schutzalter-Blog durch das Deutsche Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention legalisiert.
Vorsorglich der kommenden Berufungsverhandlung in der 2. Instanz wird bereits für den Fall, dass das Landgericht Pforzheim die gleiche fehlerhafte Rechtsauffassung wie das Amtsgericht vertreten sollte, Revision beim Oberlandgericht Karlsruhe angekündigt. Darüber hinaus steht der erneute Beschwerdeweg vor das Bundesverfassungsgericht offen. Meine aktuelle Beschwerde vor dem EGMR wird entsprechend dem laufenden Gerichtverfahren ergänzt.

Aus oben genannten Gründen wäre es für die Berufungsverhandlung wichtig und zweckmäßig, wenn sich der EGMR alsbald und erstmals mit meiner Beschwerde befassen würde. Meine Rechtsanwälte und ich gehen natürlich davon aus, dass der EGMR in unserem Sinne entscheiden wird. Eine solche Endscheidung hätte positive Auswirkungen auf das Berufungsverfahren. Gegenwärtig sind aus Sicht der Verteidigung die damaligen rechts- und verfassungswidrigen Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse noch gültig. Wenn der EGMR erst nach einem rechtskräftigen Urteil zu meinem Nachteil in der Berufung/Revision in unserem Sinne entscheidet, dann müsste das gesamte Gerichtsverfahren ganz neu aufgerollt werden. Dies würde sich bekanntlich dadurch vermeiden lassen, wenn der EGMR noch vor Abschluss der deutschen Gerichtsverfahren im Sinne der Verteidigung entscheiden würde. Ich frage deshalb an, wann sich der EGMR erstmals mit meiner Beschwerde befassen wird.


Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Dieter Gieseking



Ps: Eine Kopie dieses Schreibens geht an das LG Pforzheim



Anlagen
1. Berufung RA Graßmann
2. Plädoyer RA Graßmann
3. Aussage Gieseking 5. Dez. 2011
4. Aussage Gieseking 14. Dez. 2011
5. Begründung Urteil AG Pforzheim
6. Beschluss LG Dresden wikileaks.de

*************************************************

gulli-Nachrichten zu WikiLeaks: Gründer Julian Assange plant eigene Fernsehsendung - Die Welt von morgen - vom 25.01.2012
Pforzheimer Justizskandal: Amtsrichterin Predel hatte den Beweisantrag, Julian Assange wegen der Dänischen Zensurliste bei WikiLeaks als Zeugen zu hören, rechtsfehlerhaft abgewiesen
Die Verteidigung wird im kommenden Berufungsverfahren vor dem Landgericht Karlsruhe/Pforzheim erneut den Zeugen Julian Assange benennen. Amtsrichterin Predel hatte Assange in der schriftlichen Urteilsbegründung gegen den Inhaber von K13online einer Haupttäterschaft bei "Kinderpornos" bezichtigt. Der WikiLeaks-Gründer Julian Assange bereitet unterdessen eine TV-Serie vor. In den Sendungen will er mit wichtigen politischen Akteuren, Denkern und Revolutionären aus aller Welt sprechen. Dabei dürfte auch die Internetzensur um die verschiedenen Sperrlisten in mehreren europäischen Ländern eine gewisse Rolle spielen. In Deutschland war bisher das Schutzalter-Blog, der Domaininhaber von WikiLeaks.de und K13online davon betroffen...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=2188

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

[update: EGMR teilt Beschwerde-Nummer mit] K13online Pressemitteilung: Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) gegen Pforzheimer/Karlsruher Gerichtsbeschlüsse eingelegt - vom 02.09.2010
Pforzheimer Justizskandal: Gerichtsbeschlüsse verstoßen gegen die Artikel 6 + 8 + 10 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention(EMK) und sind menschenrechtswidrig
Der Beschwerdeführer Dieter Gieseking hat Beschwerde(Klage) gegen die rechts- und verfassungswidrigen Beschlüsse der Pforzheimer/Karlsruher Amts- und Landgerichte beim EGMR in F-Strasbourg eingereicht. Die Beschlüsse verstoßen gegen die EMK. Es wurde beantragt, die Bundesrepublik Deutschland wegen der Verletzung von Menschenrechten zu verurteilen. Lesen Sie Auszüge des Original-Dokumentes an den EGMR mit einem Klick auf mehr...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1780

geschrieben von Chef [Druckansicht]

Kommentare

PZ-Artikel und K13-Korrektur
geschrieben von K13online am 08.02.2012 um 19:20
Auf Grund unserer obigen K13-Pressemitteilung/News vom 5. Februar 2012 an circa 30 Medien hat die Pforzheimer Zeitung(PZ) am 7. Februar einen kleinen Artikel in der Printausgabe & Onlineausgabe veröffentlicht. Dieser Artikel weist mehrere sachliche Fehler im Inhalt auf. Daraufhin haben wir uns bei der PZ beim zuständigen Journalisten beschwert. Das Ergebnis ist, dass die PZ die Internet-Headline(Online-Titelschlagzeile) "Website mit kriminellem Link" von ihren Webseiten entfernt hat. Dennoch enthält der Artikel weiterhin einige Inhalte, die entweder keinen Sinn ergeben oder sachlich unkorrekt bis falsch sind. Im Folgenden zitieren wir den Original-PZ-Artikel und dazu unsere korregierte und korrekte Fassung des Artikels:

Doppelte Berufung in Kinderporno-Fall

Pforzheim. Auf zwei Ebenen wird der juristische Kampf von Paul S. (Name geändert), 56, gegen seine Widersacher fortgesetzt. Zum einen wehrt er sich per Beschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts Pforzheim vom Dezember vergangenen Jahres – zehn Monate Haft wegen Beihilfe zur Verbreitung und Besitz von Kinder- und Jugendpornografie – beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.


Pforzheim. Auf zwei Ebenen wird der juristische Kampf von Paul S. (Name geändert), 56, gegen seine Widersacher fortgesetzt. Zum einen wehrt er sich per Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Pforzheim vom Dezember vergangenen Jahres – zehn Monate Haft wegen Beihilfe zur Verbreitung und Besitz von Kinder- und Jugendpornografie – und zum Anderen hat er Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gegen die damaligen Gerichtsbeschlüsse des Amts- und Landgerichts zur Hausdurchsuchung im Jahre 2009 eingelegt.

Zum anderen läuft nicht nur seine Berufung gegen das Urteil bei der Auswärtigen Kleinen Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe – auch die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, bestätigte Christoph Reichert, der Leitende Oberstaatsanwalt. Die Anklagebehörde hatte ein Jahr Haft gefordert. Paul S. betrieb eine Webseite, auf der er nach eigenen Angaben News zum Thema Pädophilie (sexuelles Interesse an Jungs vor der Pubertät) publizierte. Doch mit einem Link konnte man auf eine dänische Sperrseite mit Kinderpornos gelangen. Das sei nicht illegal gewesen, sagt S.

Weiter läuft nicht nur seine Berufung gegen das Urteil bei der Auswärtigen Kleinen Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe – auch die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, bestätigte Christoph Reichert, der Leitende Oberstaatsanwalt. Die Anklagebehörde hatte ein Jahr Haft gefordert. Paul S. betreibt eine Webseite, auf der er nach eigenen Angaben News zum Thema Pädophilie (sexuelles Interesse an Jungs vor der Pubertät) publiziert. Doch mit einem Link konnte man über ein Weblog mit der Bezeichnung "Schutzalter" auf eine dänische Sperrseite bei Wikileaks gelangen, die widerrum 4000 Links aufweist, wovon 6 Links auf Kinderpornos führen. Das sei nicht illegal gewesen, sagt S.
http://www.pz-news.de/pforzheim_artikel,-Doppelte-Berufung-in-Kinderporno-Fall-_arid,323538.html

Nun hoffen wir wirklich, dass nicht nur die Besucher/Innen unserer Webseiten, sondern eben gerade auch dem PZ-Journalisten, der Unterschied zwischen beiden Versionen verständlich wird. Ansonsten möge die PZ einen Internetfachmann zu Rate ziehen. Der obige Sachverhalt ist auch von Seiten der Pforzheimer Justiz völlig unstrittig. Es geht um die rechtliche Bewertung dieses Links von K13online. Die Justiz vertritt die Rechtsauffassung, dass K13online sich die Inhalte im vierten Link bei Wikileaks "zueigen" gemacht hat und damit den Zugang zu Kinderporno-Webseiten ermöglicht hat. Die Verteidigung vertritt die Rechtsauffassung, dass sich K13online die Inhalte im vierten Link NICHT "zueigen" gemacht hat und das der Link auf das Schutzalter-Blog legal war und ist. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann der Erstverlinker nicht für alle Inhalte der folgenden Links in der Verlinkungskette zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn dies nicht so wäre, dann hätte es Tausende Hausdurchsuchungen geben müssen. Das Ermittlungsverfahren gegen das legale Schutzalter-Blog wurde bei gleichem Sachverhalt von der Staatsanwaltschaft Berlin eingestellt. Nur der Inhaber von K13online wurde in 1. Instanz vom AG Pforzheim verurteilt. All die vielen anderen Menschen, die ebenfalls direkte oder indirekte Links auf WikiLeaks gesetzt habe, wurden deshalb nicht verfolgt und verurteilt. Selbst ein Internet-Laie müßte erkennen, dass man nicht eine Person bestrafen kann und alle Anderen nicht. Weitere Hintergrundinfos dazu finden Sie auf diesen Webseiten in den Archiven.

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