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Abgeordnetenwatch: Pascal Kober(FDP) antwortet auf K13online-Fragen zur "freiwillige" chirurgische Kastration von Sexualstraftätern 11.04.2012

Pascal Kober: "Wir wollen zunächst die Ergebnisse einer solchen breiten und wissenschaftlich geführten Debatte abwarten, um sie in eine eventuelle gesetzliche Änderung einfließen lassen zu können.

Das ordentliche Mitglied im Bundestagsausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Pascal Kober(FDP), hat bei Abgeordnetenwatch auf unsere Fragen zur "freiwillige" chirurgische Kastration von Sexualstraftätern geantwortet. Kober nimmt die Rüge des Antifolterkomitees des Europarates an der freiwilligen chirurgischen Kastration von Sexualstraftätern in Deutschland sehr ernst. In den vergangenen zehn Jahren seinen weniger als fünf Sexualstraftäter pro Jahr operativ kastriert worden. Aufgrund der komplexen Vermischung von ethischen, juristischen und gesundheitlichen Argumenten hat daher hat die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu Recht eine multidisziplinäre Debatte über die freiwillige chirurgische Kastration von Sexualstraftätern unter Beteiligung des Deutschen Ethikrats angeregt. Lesen Sie die vollständigen Fragen und Antworten mit einem Klick hier:

http://www.abgeordnetenwatch.de/pascal_kober-575-37711--f328005.html#q328005

Frage zum Thema Inneres und Justiz vom 23.02.2012

Sehr geehrter Herr Kober!

Wie ich der Süddeutschen Zeitung und vielen anderen Medien entnommen habe wurde Deutschland erneut wegen Verstößen gegen die Menschenrechte gerügt:

http://www.sueddeutsche.de/politik/menschenrechte-in-deutschland-antifolterkomitee-ruegt-kastration-von-sexualstraftaetern-1.1290359

Das Antifolterkomitee des Europarates (CPT) hat die "freiwillige" chirurgische Kastration von Sexualstraftätern in Deutschland als unzulässig erklärt. Sie sind auch Mitglied im entsprechenden Ausschuss des Bundestages.

Deshalb möchte ich Ihnen die folgenden Fragen stellen:

1. Welche Positionen vertreten Sie bzw. ihre Fraktion in dieser Sache?

2. Werden Sie sich für ein Verbot der chirurgische Kastration einsetzen?

3. Werden Sie sich an einer Debatte des Deutschen Ethikrates beteiligen?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking

-------------------------------------------------

Antwort von Pascal Kober vom 11. April 2012

Sehr geehrter Herr Gieseking,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu diesem komplexen Thema.
Die FDP wie auch ich nimmt die Rüge des Antifolterkomitees des Europarates an der freiwilligen chirurgischen Kastration von Sexualstraftätern in Deutschland sehr ernst.
Vor einem so weitreichenden Eingriff mit unumkehrbaren Folgen wie einer operativen Kastration muss in jedem Fall und ohne Zweifel sichergestellt werden, dass dies auf Basis einer tatsächlich freiwilligen Entscheidung geschieht.
Bezüglich der freiwilligen chirurgischen Kastration ist festzuhalten, dass in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren weniger als fünf Sexualstraftäter pro Jahr operativ kastriert wurden. Es handelt sich also um Einzelfälle und nicht um eine weit verbreitete Praxis. Um zu verhindern, dass sie vorschnell durchgeführt wird, müssen Betroffene älter als 25 Jahre sein, sie müssen vorher umfassend über die Folgen und möglichen Nebenwirkungen informiert werden und müssen dem Eingriff schriftlich zustimmen. In ihrer Stellungnahme begründet die Bundesregierung diese Praxis unter anderem durch den Verweis auf eine medizinisch-wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 1997. Diese belege, dass die Rückfallquote unter Sexualstraftätern durch eine Kastration signifikant verringert werde.
Der Vorwurf des Antifolterkomitees des Europarates, es sei nicht sichergestellt, dass Betroffene sich immer "wirklich frei und gut informiert" für den Eingriff entscheiden, ist natürlich trotz dieser Vorkehrungen ernst zu nehmen. Inwiefern es überhaupt möglich ist, eine solche Freiwilligkeit zu gewährleisten, muss in jedem Fall geprüft werden.
Aufgrund der komplexen Vermischung von ethischen, juristischen und gesundheitlichen Argumenten hat daher hat die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu Recht eine multidisziplinäre Debatte über die freiwillige chirurgische Kastration von Sexualstraftätern unter Beteiligung des Deutschen Ethikrats angeregt. Natürlich würde sich auch die FDP und auch ich der Beteiligung an einer solchen Debatte nicht verweigern. Bevor wir uns also möglicherweise zu einem Verbot der freiwilligen chirurgische Kastration entschließen, wollen wir daher zunächst die Ergebnisse einer solchen breiten und wissenschaftlich geführten Debatte abwarten, um sie in eine eventuelle gesetzliche Änderung einfließen lassen zu können. Im Anschluss daran werden wir weitere Schritte erwägen.

Mit freundlichen Grüßen,

Pascal Kober


*************************************************

Süddeutsche.de: Wieder Menschenrechtsverletzungen in Deutschland - Antifolterkomitee des Europarates rügt Kastrationen von Sexualstraftätern - vom 23.02.2012
Freiwilliger Zwang: Es gibt keine "freiwillige" chirurgische Kastration von Sexualstraftätern, wenn diese sich gezwungenermaßen in einer Justizvollzugsanstalt(JVA) befinden
Zitate: Das Antifolterkomitee des Europarates (CPT) hat die freiwillige chirurgische Kastration von Sexualstraftätern in Deutschland gerügt. Alle Bundesländer müssten "unverzüglich Schritte ergreifen", um dieser Praxis ein Ende zu setzen, verlangte das Antifolterkomitee der Länderorganisation in einem in Straßburg veröffentlichten Bericht. Die Kastration durch einen operativen Eingriff sei eine Verstümmelung, die nicht rückgängig zu machen sei und nicht als medizinisch notwendig angesehen werde. Sie könne darüber hinaus erhebliche "physische und psychologische" Folgen haben. Eine Delegation des Komitees hatte Ende 2010 zehn Tage lang mehrere deutsche Bundesländer besucht...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=2220

geschrieben von Chef [Druckansicht]

Kommentare

Ethikrat tagt am 26. April 2012
geschrieben von K13online am 11.04.2012 um 17:18
A b s c h r i f t

Sehr geehrter Herr Gieseking,

zunächst einmal möchte ich ihre Mail dahingehender ergänzen, dass bislang lediglich die 13 vom Bundestag zu benennenden Mitglieder des der Ethikrat durch den Beschluss des Bundestages von letzter Woche feststehen. Die seitens der Bundesregierung zu benennenden Mitglieder für die nächste Ratsperiode sind bislang nicht bekannt.

Der Ethikrat erarbeitet Stellungnahmen, sofern er damit vom der Bundestag oder der Bundesregierung beauftragt wurde oder aufgrund eigenen Beschlusses. Eine Beauftragung durch Dritte ist im Gesetz nicht vorgesehen und daher auch nicht möglich.

In seinen Stellungnahmen befasst sich der Ethikrat mit neuen wissenschaftlichen Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen mit dem Ziel, diese in ihrer gesamten ethischen, rechtlichen und sozialen Komplexität zu erfassen und Empfehlungen für politisches und gesetzgeberisches Handeln auszusprechen.

Der Ethikrat wird sich im Rahmen seiner Sitzung am 26. April voraussichtlich auch mit den zukünftig zu bearbeitenden Themen befassen. Dabei werden üblicherweise auch die Themen genannt, die von der Öffentlichkeit an den Ethikrat herangetragen wurden, so wie sie das mit ihrer Mail getan haben. Darüber hinaus gibt es keine Möglichkeit auf die Beratungen des Ethikrates und insbesondere die Wahl der zu bearbeitenden Themen Einfluss zu nehmen. Oder um ihre Frage zu beantworten: Der Versuch jeglicher weiterer Einflussnahme ist mit Respekt vor der Unabhängigkeit des Ethikrates tunlichst zu unterlassen.

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Ethikrat


http://www.ethikrat.org

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