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Radio Hamburg: 15.000 Euro Geldstrafe - Lehrer wegen Zungenküssen vor mehr als 20 Jahren vom Amtsgericht Hamburg-Barmbek verurteilt |
13.04.2012 |
Missbrauchshysterie und leere Staatskassen: Vor mehr als 20 Jahren soll ein heute 63-jährige Musikpädagoge zwei damals sechs- und siebenjährigen Mädchen Zungenküsse gegeben haben
Die deutsche Rechtsprechung vor einem Hamburger Amtsgericht wird immer absurder. Kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist hat ein mutmaßliches "Opfer", welches im Jahre 1990 und 1991 angeblich Zungenküsse von ihrem damaligen Lehrer bekommen hatte, Anzeige erstattet. Das Amtsgericht glaubte die Anschuldigungen der heute erwachsenen Frau und verurteilte den Lehrer zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 100 Euro = 15.000 Euro. Offenbar ist die Hamburger Justizkasse völlig leer, denn anders kann man sich ein solches UNrechtsurteil nicht erkären. Man kann nur hoffen, dass der Verteidiger Johann Schwenn, der auch schon den Wetterfrosch Kachelmann verteidigt hat, gegen das Urteil Berufung einlegen wird...
http://www.radiohamburg.de/Hamburg-aktuell/Hamburg-regional/2012/April/15.000-Euro-Geldstrafe-Lehrer-wegen-Zungenkuessen-verurteilt
Zitate
Verteidiger wollten Freispruch
Die Aussagen der Opfer seien glaubwürdig, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Trotzdem sei die Anklage für den Lehrer eine persönliche Katastrophe. "Vor allem, wenn es jemanden trifft, der Lehrer mit Herzblut ist." Der 63-Jährige sei zu seinen Schülern immer sehr herzlich gewesen, das hatten zahlreiche Zeugen im Prozess bestätigt. Aber der Pädagoge habe noch eine andere Seite - "und die ist strafbar". Das sahen die beiden Verteidiger, darunter Kachelmann-Anwalt Johann Schwenn, anders. Sie hatten einen Freispruch gefordert. Die Anklage habe es auf eine soziale Demontage des Angeklagten ausgelegt. Es handle sich um Bezichtigungen von "monströsem Umfang", sagte Schwenn.
Der Angeklagte selbst zeigte bei der Verkündung keine Regung. Er hatte zu den Vorwürfen geschwiegen. Erst in seinem letzten Wort sagte er: "Für Dinge, die ich nie getan habe, kann ich mich nicht entschuldigen."
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Beschluss des Bundesgerichtshofs(BGH): Ein Zungenkuss ist eine andere Form des Eindringens in den Körper eines Jungen/Mädchens - vom 19.08.2011
law-blog(Rechtsanwalt Udo Vetter): Ein Zungenkuss ist kein Beischlaf * K13online: Ein Zungenkuss zwischen einem Kind & Erwachsenen darf niemals den Straftatbestand des Schand § 176 StGB erfüllen
Zitate: Ein Zungenkuss ist keine “dem Beschlaf ähnliche Handlung”. Mit dieser Feststellung hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Kassel korrigiert und eine mildere Strafe verhängt. Das Landgericht hatte einen Mann wegen mehrerer Fälle von Kindesmissbrauchs verurteilt. Unter anderem sprach es bei einem Zungenkuss eine Strafschärfung aus, weil es diesen als gleichwertig mit dem Geschlechtsverkehr ansah. Das führt aber nicht dazu, dass der Angeklagte gar nicht bestraft wird. Der Bundesgerichtshof nahm lediglich die Verschärfung raus und verhängte für den Zungenkuss sechs Monate Freiheitsstrafe...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=2053 |
| geschrieben
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Kommentare |
Radio Hamburg: 15.000 Euro Geldstrafe - Lehrer wegen Zungenküssen vor mehr als 20 Jahren vom Amtsgericht Hamburg-Barmbek verurteilt
geschrieben von K13online
am 12.04.2012 um 19:28 |
| Glaubt man der Berichterstattung in die Medien - was man oftmals lieber nicht tun sollte - hatte das "Missbrauchs"-Opfer durch die Tat eines Zungenkusses über 20 Jahre ein Trauma, weshalb Sie sich erst jetzt daran erinnern kann. Wäre dies nicht so, dann hätte Sie diese Tat ja schon viel früher anzeigen können und müssen. Schließlich geschah dieser Zungenkuss damals vor versammelter Klasse. Dem angeblichen Opfer ist offenbar völlig gleichgültig, was diese späte Anzeige für den Lehrer neben dem Urteil noch für gesellschaftliche Folgen hat. Ab einem Tagessatz von über 90 gilt er jetzt als vorbestraft und damit als Kinderschänder bzw. Sexualstraftäter. Dies ist der Fall, wenn es den Zungenkuss damals wirklich gegeben hat. Denn nach den bestehenden UNrechtsgesetzen ist diese Tat als Eindringen eines Körperteils in den des Anderen definiert. Dazu gehört auch die Zunge. Wenn dieses Urteil rechtskräftig wird, dann hätte das "Opfer" nach dem Willen der Bundesregierung bei einer Verländerung der Verfährungsfristen von 3 auf 30 Jahre sogar noch Anspruch auf Schadensersatz nach dem Zivilrecht. Hat es diesen Zungenkuss niemals gegeben, dann bedeutet dieses Urteil, dass ein angebliches Opfer solche Anschuldigungen nach 30 Jahren nur "glaubhaft" vortragen muss, um Entschädigung zu erhalten. Heute Erwachsene können also mit wenig Risiko sehr leicht an viel Geld kommen. Der Willkür wird Tür und Tor geöffnet. Alles im Namen des "Kinderschutzes". Verrückte Welt... |
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