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Liebesbeziehung: Der Tennistrainer und das Mädchen 04.02.2006

Richterin spricht beispielhaftes Urteil: "Es sei schade, dass dieser Fall überhaupt vor Gericht gelandet sei."

Mädchen oder Junge, Mann oder Frau: So wie von der Journalistin im Artikel beschrieben sehen alle pädophilen Liebesbeziehungen aus, die in der Regel niemals das Licht der Öffentlichkeit und Justiz erreichen. Ein ganz dickes Lob für diese objektive und mutige Berichterstattung. Zum Artikel gelangen Sie in der Quelle hier:

http://tinyurl.com/ay6ac

Beziehung zu Mädchen von Zuneigung geprägt
Bewährungsstrafe für Tennistrainer (35)

Landkreis - Eine Liebesbeziehung zu einer 13-Jährigen brachte einen 35-Jährigen aus dem südlichen Landkreis München gestern vor das Landgericht München I. Kindesmissbrauch in 40 Fällen wurde dem aus der Ukraine stammenden Mann vorgeworfen. Er war zwischen 1996 und 1999 in einem Verein im Isartal Tennistrainer eines zu Beginn zwölfjährigen Mädchens. Zur Anzeige gebracht wurde die Beziehung allerdings erst im Jahr 2004. Nicht durch das Opfer Susi K. (Name geändert), sondern durch einen Freund. Vier Jahre Haft forderte die Staatsanwaltschaft. Das Gericht jedoch entschied: zwei Jahre auf Bewährung.
Es sei schade, dass dieser Fall überhaupt vor Gericht gelandet sei. "Offensichtlich ist die Beziehung von tiefer Zuneigung geprägt gewesen", sagte Richterin Rosi Datzmann. Das habe man auch während Susi K.`s Aussage noch spüren können. Anzeigen wollte sie ihren Trainer nie. Und: "Der Angeklagte macht nicht den Eindruck eines unverantwortlichen Wüstlings", sagte Datzmann.
Begonnen hatte die Affaire zwischen dem Tennislehrer und dem Mädchen im Jahr 1995, als der 35-Jährige als Trainer zu dem Verein im südlichen Landkreis München kam. Wenige Monate später begann er ein intensives Training mit Susi. Ein Talent zu fördern, war damals ein Lichtblick für den Angeklagten: der geplatzte Traum von der eigenen Tenniskarriere, Eheprobleme und ein fremdes Land - er habe sich verloren gefühlt.

Der Trainer und sein Zögling verbrachten viel Zeit miteinander. Die Familie nahm den Ukrainer sogar zu gemeinsamen Urlauben nach Italien mit. Der erste sexuelle Kontakt mit der damals 13-Jährigen kam 1997 zustande. Nach wochenlangem Flirten, so der Angeklagte. Er bezeichnete seine Handlungen als großen Fehler, zum Sex gezwungen habe er das Mädchen jedoch nie. Der Beweis: ein Tagebucheintrag. "Heute war mein bester Tag", schrieb sie nach dem ersten Intermezzo.

Eltern unterbanden Unterricht nicht

Die Wärme und Nähe, die der Angeklagte in seinem Leben vermisste, habe er bei ihr gefunden. Und, ja, er sei verliebt gewesen. "Ich bin meiner Verantwortung nicht gerecht geworden, ich habe versagt", weiß er heute. 1998 erfuhr die Mutter des Opfers aus dessen Tagebuch von der Beziehung. Für die Eltern von K. aber kein Grund, die Tennisstunden zu beenden. Nur der Kontakt außerhalb des Trainings wurde verboten. Botschaften, in denen das Mädchen immer wieder ihre Liebe bekundete, ließen den Angeklagten jedoch wenige Monate später noch einmal schwach werden. Bis dann 1999 alles beendet wurde und das Mädchen den Club wechselte.

4000 Euro Schmerzensgeld hat der Angeklagte bereits an das Opfer gezahlt, weitere 4000 folgen im Februar. Bis heute ist er als Trainer bei dem Verein geblieben. Man stehe zu ihm, trotz dieses Fehlers, heißt es aus dem Vorstand.

Claudia Bauer

geschrieben von CHEF [Druckansicht]

Kommentare

Liebesbeziehung: Der Tennistrainer und das Mädchen
geschrieben von K13online am 04.02.2006 um 17:36
Das Unrecht in der Gesetzeslage wird an diesem Beispiel besonders deutlich. Das Gericht konnte aufgrund des Schandparagrafen/Moralgesetz 176 STGB nicht freisprechen. Auch solche Liebesbeziehungen definiert der Gesetzgeber als "sexuellen Missbrauch gegen die sexuelle Selbstbestimmung". Wie unlogisch und ungerecht dieser § ist kann an diesem Fall nicht besser erläutert werden.

Die Richterin hatte nur Einfluss auf das Strafmaß zur Bewährung. Die Staatsanwaltschaft ist mit ihrem Antrag kläglich gescheitert, Gut so. Mögen viele Gerichte diesem beispielhaften Urteil folgen. Ein fanatischer "Kinderschutz" ist fehl am Platz und schadet allen Beteiligten. Einvernehmliche Beziehungen sind Tag tägliche Realität, dürfen nicht mehr mit Strafe bedroht werden. Eine soziale Ausgrenzung von Pädophilen stellt eine grundgesetzwidrige Diskriminierung dar. Stehen Sie in solchen Verfahren zu den Betroffenen wie in diesem Fall.

Wir wünschen uns in Zukunft mehr Journalisten, die den Mut finden, einen solch guten Artikel mit wahren Hintergrundinformationen zu publizieren. Nur auf diese Weise erfährt der Bürger in der Bevölkerung die Wahrheit über echte pädophile Liebesbeziehungen. Und wird langfristig erkennen und umdenken. Erteilen Sie den Falschdarstellungen, Hatz-und Schmierfinkenjournalisten eine klare Absage.

Für die Akzeptanz aller sexuellen Minderheiten und für das wirkliche Recht der Kinder auf sexuelle Selbstbestimmung !!!

Online-Redaktion zur journalistischen Berichterstattung.

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