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Text - Skandalprozess Trier: Pflichtverteidiger beigeordnet |
Landgericht Trier - Beschluss
Mit Schriftsatz vom 10.03.2005 wurde dem zu Unrecht Angeklagten Dieter G. der Rechtsanwalt Leonard Grassmann aus München als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Landgericht Trier(LG II) - 7. Strafkammer(Az.8003 Js 12747/01.7 Ns)
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Als Ergebnis der erfolgreichen Revision beim Oberlandgericht(OLG) Koblenz hat jetzt das neue Trierer Landgericht(LG II) einen Pflichtverteidiger für Dieter G. begeordnet. Die Richterin aus 1. Instanz(AG Trier) und der Richter aus 2. Instanz(LG Trier I) hatten dies rechtswidrig unterlassen.
Damit erfüllt ein Trierer Gericht erstmals die gesetzlichen Bestimmungen der Strafprozessordnung(STPO). Diese Tatsache könnte daraufhinweisen, dass dieses neue Gericht(LG Trier II) sich entlich an Recht und Gesetz halten wird.
Auch die Festsetzung von jetzt 2 Verhandlungstagen deutet daraufhin.
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